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Befähigungsnachweis zum Umgang mit Giftgasen
LPA - Wer bei der Ausübung seiner Arbeit Giftgase verwendet, muss im Besitz eines entsprechenden Befähigungsnachweises sein. Das Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit wird auch heuer wieder eigens eine Prüfungskommission zur Erlangung des entsprechenden Befähigungsnachweises einsetzen. Die Prüfungen werden voraussichtlich Anfang Dezember 2002 stattfinden.
Alle Bewerber, die den Befähigungsnachweis für den Umgang mit Giftgasen für ihre Arbeit brauchen, müssen den dafür vorgesehenen Antrag, versehen mit einer Stempelmarke zu 10,33 Euro im Landesamt für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, Freiheitsstrasse 23, in Bozen innerhalb 15. Oktober 2002 einreichen. Dem Antrag müssen außerdem das dafür vorgesehene ärztliche Zeugnis, zwei auf der Rückseite mit der eigenen Unterschrift versehene Fotos und die Teilnahmebestätigung der vom Assessorat für Berufsbildung eigens dafür organisierten Kurse beigelegt werden.
Weitere Informationen erteilt Frau Mirella Redi unter Telefonnummer 0471 411746 und unter der Faxnummer 0471 411759.
Die meist verwendeten Gase, für welche der Befähigungsnachweis erforderlich ist, sind: Ammoniak, Schwefeldioxyd, Cyanide, Chlor und Ätylenoxyd.
SAN
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