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Landesregierung diskutiert neues Raumordnungsgesetz: Die Grundsätze

Mit dem Entwurf des neuen Raumordnungsgesetzes hat sich die Landesregierung bei ihrer Klausurtagung gestern und heute (22. April) beschäftigt. Es ging dabei vor allem um die Grundsätze des von Landesrat Michl Laimer vorbereiteten Entwurfs: um die Anpassung an neue gesellschaftliche Entwicklungen, um verkürzte Verfahren und eine Konzentration auf die Leitlinien anstatt auf Einzelentscheidungen.

Das derzeit gültige Raumordnungsgesetz stammt aus dem Jahr 1998, ist also auch bereits mehr als ein Dutzend Jahre alt. Deshalb arbeitet die Landesregierung unter Federführung von Landesrat Laimer derzeit an einem Entwurf eines neuen Urbanistik-Gesetzes. "Die Novellierung ist vor allem deshalb notwendig, weil die Südtiroler Raumordnung den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden muss", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Vor allem die sich ändernden Familienverhältnisse, demographische, aber auch wirtschaftliche Entwicklungen müssten in der Raumordnung nachvollzogen werden, so Durnwalder der heute gemeinsam mit seinen Stellvertretern Hans Berger und Christian Tommasini über die Ergebnisse der Klausur berichtet hat.

Ein zweiter Gedanke, der dem gesamten neuen Gesetz zugrunde liegt, ist jener, die Verfahren zu verkürzen und transparenter zu machen. Zudem soll die derzeit überaus komplex geregelte Materie einfacher gefasst werden, es soll ein organisches Gesetz entstehen, das leichter verständlich sein soll als das geltende. "Das neue Gesetz soll für alle leichter lesbar werden", so die Vorgabe des Landeshauptmanns.

Ein weiterer Grundsatz ist jener, dass sich die öffentliche Verwaltung mit dem neuen Raumordnungsgesetz auf die ihr genuin zustehenden Aufgaben zurückziehen wird, um Privates den Privaten zu überlassen. "Gleichzeitig sollen sich die Verwaltungen - also Land und Gemeinden - künftig verstärkt auf die Entwicklung der Leitlinien und Rahmenbedingungen konzentrieren, anstatt Entscheidungen über Einzelfälle treffen zu müssen", so Durnwalder.

chr

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