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Landesregierung zu SEL-Akteneinsicht: Urteil ist einzuhalten - von beiden Seiten

Keine Zweifel gibt es für die Landesregierung im Hickhack um die Einsicht in die Verträge der SEL mit Enel und Edison. "Es gibt ein Gerichtsurteil, dem es zu folgen gilt, und zwar von beiden Seiten", so die Landesregierung. Für die SEL bedeute dies, dass den grünen Abgeordneten Akteneinsicht gewährt werden müsse, für die Grünen ergebe sich aus dem Urteil die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit.

Zuallererst stellt die Landesregierung erneut klar, dass sie die falsche Adresse sei, wenn es um die Forderung nach Einsicht in die SEL-Verträge gehe. "Wir sind nicht Herr der Verträge und können sie daher auch nicht aushändigen", heißt es aus der Landesregierung. Gleichzeitig wird klargestellt, dass das Vorgehen der Antragsteller durchaus in Frage gestellt werden könne: Es sei, so die Landesregierung, nicht die feine englische Art von Seiten der grünen Landtagsabgeordneten, in den Medien anzukündigen, man erscheine am Dienstag und verlange Akteneinsicht. "Man hätte dies auch anders regeln können, indem man gemeinsam mit der SEL einen Termin für die Einsichtnahme vereinbart hätte, wie dies den Gepflogenheiten entspricht", heißt es aus der Landesregierung, aus der allerdings auch betont wird: "Über den Stil kann man diskutieren, über den Sachverhalt nicht."

Für die Landesregierung ist nämlich klar, dass einem Gerichtsurteil Folge zu leisten sei, sobald es rechtskräftig sei. Im Fall der SEL-Verträge heiße dies, dass die SEL den Antragstellern Einsicht in die Verträge zu gewähren habe. "Die Grünen werden in den Verträgen ohnehin nur bestätigt finden, was ihnen bereits im Landtag erläutert worden ist, als die Verträge mit SEL und Edison detailliert vorgestellt worden sind", so die Landesregierung.

Nicht vergessen dürfe man, dass das Gerichtsurteil auch eine Pflicht für die Antragsteller beinhalte, denen Einsicht in die Verträge gewährt wird: jene auf Wahrung der Vertraulichkeit. "Auch diese Pflicht ist Teil des Urteils und deshalb genauso zu respektieren", so die Landesregierung, in der man sich verwundert zeigt, dass die grünen Landtagsabgeordneten bereits angekündigt haben, nach eigenem Gutdünken über die Veröffentlichung von Daten aus den Verträgen zu entscheiden. "Es muss klar sein, dass eine solche Ankündigung nicht gerade ein Klima des Vertrauens schafft und es auch hier Vorgaben von Seiten des Gerichts gibt, an die sich die Antragsteller zu halten haben, also etwa dass vertrauliche Daten und die Inhalte der Verträge, aus denen die strategische Ausrichtung der Vertragspartner ersichtlich wird, vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden", heißt es aus der Landesregierung, die nun darauf setzt, dass sich SEL und grüne Antragsteller zusammenraufen: "Wir hoffen jedenfalls, dass man noch im Laufe des Tages eine endgültige Klärung herbeiführen kann", so die Landesregierung.

chr

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