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Landesregierung fördert Wiedergewinnung in großen Gemeinden

Die Wiedergewinnung alter Bausubstanz fördert die Landesregierung künftig nicht mehr nur in Gemeinden mit Wohnungsnot, sondern zudem auch in allen Gemeinden über 5000 Einwohnern. Konkret heißt dies, dass für die Sanierung leerstehender Wohnungen im Ortskern Beiträge fließen können - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Zwei Ziele hat die Landesregierung mit der Förderung der Sanierung und Wiedergewinnung alter Wohnungen vor Augen: "Wir wollen damit Kulturgrund sparen, nachdem nicht mehr der gesamte Wohnraum auf neu ausgewiesenen Flächen entsteht", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. "Gleichzeitig bewahren wir leerstehende Gebäude im Zentrum vor dem Verfall und die Zentren vor dem Aussterben." Zur Förderung der Wiedergewinnung werden Beiträge ausbezahlt, die bis zu 49.000 Euro pro Wohnung ausmachen dürfen. Sie liegen damit um einiges höher als die Beiträge, die bei einem Neubau ausbezahlt werden und jeweils die Hälfte der Kosten für den Grundankauf und die Eerschließung umfassen.

Bisher waren die Beiträge zur Wiedergewinnung allerdings nur in Gemeinden mit hoher Wohnungsnot ausgezahlt worden.Heute hat die Landesregierung beschlossen, die Förderung auch auf Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern auszuweiten, vorausgesetzt, der Bauherr verpflichtet sich, die entstehende Wohnung für die Dauer von 20 Jahren zu konventionieren und um den Landesmietzins zu vermieten. "Damit sparen wir uns die Ausgaben, die anfallen würden, wenn wir Mietgeld auszahlen müssten", so der Landeshauptmann heute.

chr

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