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Prüfung für Fremdenführer und Reiseleiter
Fremdenführer und Reiseleiter können ihre berufliche Eignung bei einer Landesprüfung beweisen; wer die Prüfung besteht, erhält von Landesamt für Tourismus einen Befähigungsnachweis. Die nächste Prüfungssession beginnt im Herbst. Gesuche um Zulassung sind innerhalb 25. September beim Landesamt für Tourismus einzureichen.
Reiseleiteranwärter müssen sich auf drei Reiserouten besonders gut vorbereiten, welche jeweils das Land Südtirol, Italien und Europa zum Gegenstand haben. Die gewählten Reiserouten sind acht Tage vor dem noch festzulegenden Prüfungstermin der Kommission schriftlich - über das zuständige Landesamt - mitzuteilen. Auch müssen die Reiseleiter über Grundkenntnisse der kunsthistorischen Besonderheiten in Südtirol verfügen. Für den Bereich Fremdenführer – die Tätigkeit ist an einen Ort oder Gebiet gebunden - steht es dem Kandidaten frei, für die Prüfung eine Mappe mit den Sehenswürdigkeiten des gewählten Ortes vorzubereiten. Diese dient dann als Unterlage bei der Prüfung.
Informationen und Gesuchsformulare gibt es beim Landesamt für Tourismus, Raiffeisenstr. 5, 39100 Bozen, Tel. 0471-413785, E-Mail:
Norma.Aufderklamm@provinz.bz.it.VA
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