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Risiken nichtehelicher Lebensgemeinschaften: Vortrag am 19. Mai

LPA - Für nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt es etliche rechtliche Risiken. Welche das sind, erklärt die Rechtsanwältin und Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit Ulrike Oberhammer bei einem Vortrag am 19. Mai in Andrian. Alle Interessierten können kostenlos am Vortrag teilnehmen. Organisiert wird der Vortrag vom Frauenbüro des Landes und von Landesbeirat für Chancengleichheit.

Mit einer Reihe von frauenspezifischen Vorträgen wollen der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro Kontakt mit Frauen aus allen Landesteilen aufbauen und die Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und Politikerinnen fördern.

Bei einem Vortrag am 19. Mai erklärt die Rechtsanwältin und Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit Ulrike Oberhammer worauf „frau“ bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft achten sollte. Paare gehen nämlich immer mehr dazu über, dauerhaft unverheiratet zusammen zu leben. Dies hat zwar den Vorteil, dass es für die Trennung keines gerichtlichen Verfahrens bedarf. Dieser Umstand darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit rechtlichen Risiken verbunden ist.

Der Vortrag von Oberhammer zu den Gefahren nichtehelicher Lebensgemeinschaften findet am 19. Mai um 20 Uhr im Pfarrsaal in Andrian statt. Alle Interessierten sind dazu eingeladen. Der Eintritt ist frei.

SAN

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