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Aufgaben der Sanitäter im Rundschreiben von 2006 festgelegt

LPA - Sanitäter der Rettungsdienste dürfen Notärzte begleiten und unterstützen, aber keine Tätigkeiten ausführen, die den Krankenpflegern vorbehalten sind. Den Sanitätern ist die Handreichung von Medikamenten an den Notarzt erlaubt, aber nicht deren Verabreichung oder Eingriffe am Patienten. Das legt das Rundschreiben von Landesrat Richard Theiner vom 10. November 2006 fest, das nach wie vor anzuwenden ist, wie Landesgesundheitsressort, Sanitätsbetrieb und Landesnotrufzentrale einhellig betonen.

Für die Rettungsorganisationen "Weißes Kreuz" und "Rotes Kreuz" sowie die anderen Rettungsdienste ist das Rundschreiben des Gesundheitslandesrates von 2006 verbindlich. Darin stimmen Primar Manfred Brandstätter, Sanitätsdirektor Oswald Mayr und Landesrat Richard Theiner überein. Die Verantwortlichen des Landes im Gesundheitswesen bekräftigen damit gemeinsam das, was auf der Ebene der Vorschriften stets die klare Grundlage für die Arbeit aller Akteure im Rettungswesen bildet.

Staub aufgewirbelt hatte eine Auseinandersetzung um die Frage, was genau Sanitäter und Krankenpfleger bei Rettungseinsätzen leisten dürfen. Eine Grundlage ist das Staatsgesetz, das den Krankenpflegern eine tragende Rolle zuspricht. Darüber hinaus gibt es einen Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 2004, der die Ausbildung der Sanitäter im Rettungswesen regelt. Diesen Beschluss hat der Berufsverband der Krankenpfleger/innen IPASVI vor Gericht angefochten, um die Zuständigkeiten der Krankenpfleger laut Staatsgesetz zu verteidigen. Vor diesem Hintergrund sind die Polemiken der letzten Tage entstanden.

"Eigentlich schade, denn ein Plan zum Einsatz der Krankenschwestern und Krankenpfleger in Notarztwägen wurde zwischen der Pflegedirektion des Sanitätsbetriebes und dem Verband der Krankenpfleger/innen IPASVI bereits ausgehandelt und kommt demnächst in die Landesregierung. Damit wäre der Stein des Anstoßes beseitigt", findet Ressortdirektor Florian Zerzer. Und Landesrat Theiner wiederholt: "Noch einmal: Wir brauchen alle Glieder und Funktionen im Rettungswesen! Die Fachleute sagen einstimmig, dass alle sich gegenseitig gut ergänzen können. Eine Berufs- oder Interessensgruppe sollte nicht eine andere ausspielen und schon gar nicht sollte die Klärung von rechtlichen Zuständigkeiten auf dem Rücken der freiwilligen Helfer erfolgen."

jw

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