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Krankenhäuser: Landesregierung sagt Wartezeiten den Kampf an

Dringende Leistungen gibt's innerhalb von 24 Stunden, aufschiebbare innerhalb von höchsten 120 Tagen: Innerhalb dieses Zeitrahmens werden sich die Vormerkzeiten an Südtirols Krankenhäusern einzupendeln haben. Dies hat die Landesregierung - zusammen mit den dafür notwendigen Maßnahmen - heute (23. Mai) auf Antrag von Landesrat Richard Theiner beschlossen.

Bereits vor wenigen Wochen hatte die Landesregierung die weitere Vorgehensweise und Zielrichtung im Zusammenhang mit den Vormerkzeiten an den Krankenhäusern abgesteckt, heute ist der von Landesrat Theiner erarbeitete "Landesplan zur Eindämmung der Vormerkzeiten" offiziell beschlossen worden. "Der Landesplan sieht - wie wir bereits vorweggenommen hatten - vier Kategorien von Leistungen innerhalb der Krankenhäuser vor", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Leistungen würden demnach in dringende, prioritäre, aufschiebbare und planbare eingeteilt. "Die dafür notwendigen Kriterien haben wir heute genehmigt", so Durnwalder.

Wichtig ist die Einteilung der Leistungen deshalb, weil sich daran die maximalen Wartezeiten bemessen. Demnach müssen dringende Maßnahmen innerhalb von 24 Stunden getroffen werden, während für als prioritär eingestufte Leistungen acht Tage Zeit bleibt. Das Vormerkzeiten-Modell von Landesrat Theiner sieht zudem vor, dass auf aufschiebbare Leistungen maximal bis zu 60, in Ausnahmefällen 120 Tage gewartet werden muss. Anders sieht die Situation schließlich für planbare Leistungen aus: Hier ist es der Facharzt, der entscheidet, innerhalb welchem Zeitraum ein Eingriff oder eine weitere Behandlung vorgenommen werden muss.

Festgelegt hat die Landesregierung heute auch die Vorgangsweise, die ein Einhalten der Höchst-Wartezeiten ermöglichen soll. Zunächst soll die Behandlung am betroffenen Krankenhaus ins Auge gefasst werden. Wenn die Kapazitäten dort nicht ausreichen, um den Patienten innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu behandeln, soll dieser in andere öffentliche Krankenhäuser im Land überstellt werden, sofern diese eine Behandlung innerhalb des Zeitrahmens garantieren können. "Es ist ja gerade der Sinn des einheitlichen Sanitätsbetriebs, eine bessere Koordination zwischen den Krankenhäusern zu ermöglichen", so Durnwalder.

Erst wenn eine Behandlung in den öffentlichen Krankenhäusern innerhalb des gesteckten Zeitrahmens nicht möglich ist, sollen medizinische Leistungen von außen zugekauft werden. So besteht die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit auch freiberuflich tätigen Krankenhausärzten, mit frei niedergelassenen Fachärzten oder mit Privatkliniken zu schließen, die die Behandlung auf Kosten des öffentlichen Gesundheitswesens übernehmen.

chr

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