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Landesregierung bestätigt: Sanitäter dürfen Notärzte unterstützen

Sanitäter dürfen zwar Notärzte unterstützen, sie dürfen aber - wie Pfleger auch - keine eigenständigen Entscheidungen bei der Behandlung eines Patienten treffen. Dies hat die Landesregierung heute (23. Mai) noch einmal bekräftigt und damit auch betont, dass ein Rundschreiben von Landesrat Richard Theiner aus dem Jahr 2006 noch volle Gültigkeit habe (siehe eigene Aussendung).

Es sei nicht Ziel der Landesregierung, den Einsatz der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Rettungsorganisationen einzuschränken. Im Gegenteil: "Wir wissen um den Wert unserer Rettungskräfte und wollen das Ehrenamt erleichtern und nicht etwa bremsen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung, bei der noch einmal eine jüngst wieder aufgeflammte Polemik rund um den Einsatzbereich der Sanitäter aufgegriffen worden war.

Die Landesregierung hat dabei beschlossen, das Rundschreiben von Landesrat Theiner aus dem Jahr 2006 zu bestätigen, bis in Rom eine endgültige Entscheidung getroffen werde.  Demnach dürfen entsprechend geschulte Sanitäter die Notärzte begleiten und unterstützen. "Selbst über medizinisch Relevantes dürfen sie aber selbstverständlich nicht entscheiden, diese Entscheidungen stehen einzig und allein dem Arzt zu", so Durnwalder. 

chr

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