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Wobi: Landesregierung berät über Instandhaltung und Stabilitätspakt

Welche Instandhaltungsarbeiten an ihren Wohnungen müssen Mieter des Wohnbauinstituts (Wobi) künftig selbst übernehmen? Und wie wird der Stabilitätspakt auf das Wobi angewandt? Zwei Fragen, mit denen sich die Landesregierung heute (30. Mai) zu befassen hatte.

Schon seit geraumer Zeit arbeitet die Landesregierung darauf hin, das Wobi (und damit auch die Kassen des Landes) zu entlasten, indem Mieter von Wobi-Wohnungen kleinere Instandhaltungsarbeiten selbst ausführen müssten. "Nun gilt es aber zu klären, was unter 'kleineren Instandhaltungsarbeiten' genau zu verstehen ist, welche Arbeiten also künftig von den Mietern übernommen werden müssen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. "Wir wollen, dass hier keinerlei Zweifel aufkommen, und daher möglichst klare und einsichtige Kriterien festlegen", so Durnwalder. Mit der Ausarbeitung dieses Kriterienkatalogs hat die Landesregierung heute Wohnbaulandesrat Christian Tommasini beauftragt.

Tommasini muss zudem klären, wie der Stabilitätspakt auch auf das Wobi angewandt werden kann und wie dort Einsparungen - an Kosten und Personal - erzielt werden können. "Wir haben heute lange darüber diskutiert und auch angedacht, ob man etwa die Personalverwaltung des Wobi dem Land übertragen könnte, um Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen", so Durnwalder. Ob dies rechtlich und organisatorisch möglich ist, wird der zuständige Landesrat nun abklären und der Landesregierung Bericht erstatten.

chr

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