News / Archiv

News

Gefahrenpläne: Landesregierung bereit zu Fristverlängerung

Nicht nur zwei, sondern sogar fünf Jahre sollen die Gemeinden mehr Zeit erhalten, um ihre Gefahrenpläne auszuarbeiten. Dies hat die Landesregierung heute (20. Juni) in Aussicht gestellt, daran aber auch eine Bedingung geknüpft: Gefährdete Gemeinden sollen ihre Pläne schneller ausarbeiten als die weniger gefährdeten.

Nachdem es schon rein technisch nicht möglich wäre, dass die Gemeinden den ursprünglichen Termin von Ende 2011 einhalten, zu dem sie ihre Gefahrenpläne ausgearbeitet haben sollten, hatte die Landesregierung vor zwei Wochen beschlossen, einen Terminaufschub um zwei Jahre zu gewähren. Allerdings sehen sich die Gemeinden außerstande, auch innerhalb dieses längeren Zeitraums ihre Pläne auszuarbeiten: "Es fehlt an den nötigen Experten und es hätte auch einen Engpass bei der Finanzierung durch das Land gegeben", so Landeshauptmann Luis Durnwalder, der daran erinnert, dass die Landesregierung den Gemeinden 30 bis 50 Prozent der Kosten zur Erstellung der Pläne rückerstattet.

Die Vorstellung der Gemeinden war demnach, dass sie ihre Gefahrenzonenpläne innerhalb der kommenden sieben Jahre ausarbeiten könnten - eine Forderung, die der Landesregierung heute zu weit gegangen ist. "Allerdings wollen wir den Gemeinden entgegen kommen, weil es auch in unserem Interesse ist, dass die Gefahrenpläne gewissenhaft und detailliert ausgearbeitet werden", so Durnwalder. Das Angebot der Landesregierung lautet demnach: der Termin zur Abgabe der Gefahrenpläne wird um fünf Jahre verlängert.

Allerdings hat die Landesregierung dieses Angebot an eine Bedingung geknüpft. "Wir fordern, dass der Rat der Gemeinden uns eine Prioritätenliste vorlegt, aus der hervorgeht, welche Gemeinden ein großes Gefahrenpotential haben und welche ein weniger großes", so der Landeshauptmann. Die gefährdeten Gemeinden müssten dann als erste ihre Gefahrenpläne vorlegen, während die weniger gefährdeten am unteren Ende der Prioritätenliste rangieren sollten. Wird diese Bedingung von den Gemeinden akzeptiert, bekommen sie eine Fristverlängerung von fünf anstatt der ursprünglich vorgesehenen zwei Jahre. Die entsprechende Regelung soll in ein bereits im Landtag liegendes Gesetz eingefügt werden.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap