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LR Bizzo stellt Kriterien für Entwicklung des weiblichen Unternehmertums vor

LPA - Landesrat Roberto Bizzo hat heute (20. Juni) gemeinsam mit Abteilungsdirektor Maurizio Bergamini und Amtsdirektorin Manuela Paulmichl die neuen Kriterien für die Gewährung von Förderungen zu Gunsten des weiblichen Unternehmertums vorgestellt.

LR Bizzo (re.) hat die neuen Kriterien zur Förderung des weiblichen Unternehmertums vorgestellt.

Die Südtiroler Landesregierung hat am 6. Juni die neuen Anwendungsrichtlinien für die Gewährung von Förderungen zu Gunsten des weiblichen Unternehmertums beschlossen. "Damit", unterstreicht der zuständige Landesrat Roberto Bizzo, "soll die Entwicklung des weiblichen Unternehmertums gefördert werden, vor allem hinsichtlich der Existenzgründung, der Einführung von innovativen Organisationsmodellen sowie der beruflichen Qualifizierung der Unternehmerinnen".

Kleine Unternehmen, die mehrheitlich von Frauen geführt werden und in den Bereichen Tourismus, Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen tätig sind, können um einen Beitrag ansuchen; dazu zählen Einzelunternehmen (die Inhaberin muss eine Frau sein), Personengesellschaften (mindestens 60 Prozent der Mitglieder müssen Frauen sein – bei Kommanditgesellschaften müssen mindestens 60 Prozent der Komplementäre Frauen sein), Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (zwei Drittel des Gesellschaftskapitals muss von Frauen gehalten werden, die Mitglieder der Verwaltungsorgane müssen zu zwei Dritteln Frauen sein), Freiberuflerinnen oder selbstständig tätige Frauen, auch wenn diese in Form von Berufsgemeinschaften tätig sind – die Mehrwertsteuerposition muss eröffnet sein.

Unternehmen, die einen Beitragsantrag einreichen, müssen im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein sowie den Rechtssitz oder die Produktionsstätte in der Provinz Bozen haben.

Gefördert werden Unternehmensgründung, neue freiberufliche Tätigkeit, Betriebsübernahme und Unternehmensnachfolge, innovative Projekte, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Erwerb von Beratungsleistungen und Supervision der unternehmerischen Tätigkeit.

Folgende Ausgaben sind zum Beitrag zugelassen: für betriebliche Investitionen (wie den Ankauf von fabriksneuen Anlagen, Maschinen, Geräte, Einrichtungsgegenstände, Erwerb von Patenten und Zulassungen, Erwerb von Hard- und Software) von 3.500,00 Euro bis maximal 200.000,00 Euro (bauliche Eingriffe sind nicht zulässig); für den Ankauf des ersten Fahrzeugs, nur für Handelsagentinnen oder -vertreterinnen und Wanderhändlerinnen; für die Erstellung von Internetseiten im Falle von Unternehmensgründung (start up); für Beratungsleistungen, die Supervision der unternehmerischen Tätigkeit, sowie für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von 1.000,00 Euro bis maximal 40.000,00 Euro.

Die Anträge müssen vor Beginn der Investition oder der Initiative eingereicht werden, d. h. vor Abgabe des Antrages darf keine verbindliche Verpflichtung eingegangen oder Ausgabe getätigt worden sein.

Für betriebliche Investitionen kann ein Verlustbeitrag von 25  Prozent bis maximal 40 Prozent der zugelassen Ausgaben gewährt werden. Für den Erwerb von Beratungsleistungen und die Supervision der unternehmerischen Tätigkeit sowie für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen kann ein Verlustbeitrag von bis zu 80 Prozent der zugelassen Ausgaben gewährt werden.

Die Anträge werden laufend bearbeitet und in chronologischer Reihenfolge - bis zur Ausschöpfung der vorgesehenen Geldmittel - beschlossen. Die Anträge um die Gewährung eines Beitrages können bis zum 30. September 2011 um 12.00 Uhr im Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens in der Raiffeisenstraße 5 in  Bozen eingereicht werden.

Informationen: Telefon 0471 413792 oder 413736; E-Mail Petra.Vedovelli@provinz.bz.it oder Cristina.Ghedina@provinz.bz.it: Homepage www.provinz.bz.it/innovation/weibliches-unternehmertum.asp

mac

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