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EEVE: Landesregierung ebnet Weg für Start am 1. September

Die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) soll eine gerechte und einheitliche Behandlung aller Südtiroler beim Zugang zu den öffentlichen Leistungen ermöglichen. Heute (27. Juni) hat die Landesregierung wichtige operative Maßnahmen für den Start der EEVE am 1. September genehmigt.

In Zukunft soll eine einzige Erklärung über den Einkommens- und Vermögensstand genügen, um die Ansuchen für die verschiedenen Leistungen und Beiträge des Landes zu stellen. Vorerst gilt die EEVE nur für Leistungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales, soll in den kommenden Jahren aber auf alle weiteren Sektoren wie den Wohnbau und die Schulfürsorge ausgeweitet werden.

Die EEVE ist künftig die Voraussetzung dafür, um für das Familiengeld des Landes oder der Region, um Ticketbefreiung für Bedürftige, um Rückerstattung von Zahnarztkosten oder um finanzielle Sozialhilfe anzusuchen. „Die EEVE ist ein wichtiger Schritt, um bürokratische Lasten für die Bürger abzubauen und gleichzeitig ein Beitrag dazu, die Zielsicherheit unserer Leistungen weiter zu erhöhen“, betont Sozial- und Gesundheitslandesrat Richard Theiner.

Am meisten wirkt sich die EEVE ab Herbst beim Familiengeld des Landes und der Region aus. „Ab September werden die neuen Gesuche für 2012 eingereicht. Damit werden über 33.000 Gesuchsteller die EEVE-Erklärung machen“, so Landesrat Theiner. Rund 8000 Gesuche betreffen die Rückerstattung von Zahnarztkosten und 6000 Gesuche die finanzielle Sozialhilfe sowie die Tarifbeteiligung für Sozialdienste, also etwa Altersheime oder Kindertagesstätten.

Zum Ausfüllen der EEVE-Erklärung bieten die Patronate und Beistandszentren im Auftrag des Landes kostenlose Beratung an. Die Abgabe der Erklärungen erfolgt ebenfalls über sie. Der heutige Beschluss enthält die Konventionen mit den Patronaten und Steuerbeistandszentren.

Ebenso sind heute von der Landesregierung die Einkommen von Selbstständigen festgelegt worden: Sollte ihr Einkommen in der Steuererklärung niedriger sein als das Einkommen eines Facharbeiter des jeweiligen Bereichs, wird das Einkommen des Facharbeiters als Grundlage hergenommen. Sollten berechtigte Gründe vorliegen, die das niedrigere Einkommen rechtfertigen, muss dies vom Selbstständigen bewiesen werden. Sämtliche Regelungen sind im Einvernehmen mit den Sozialpartnern festgelegt worden.

Die Abgabe der EEVE-Erklärungen wird ab 1. September 2011 möglich sein. Dieses Datum wurde gewählt, da ab diesem Tag für alle Bürger die neuen Steuererklärungen verfügbar sind und die neuen Gesuche für das Familiengeld eingereicht werden können.

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