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Einsatz von freiwilligen Sozialdienstleistenden: Anträge bis 1. August einreichen

LPA - Jetzt können gemeinnützige Organisationen und Körperschaften wieder Anträge für den Einsatz von freiwilligen Sozialdienstleistenden beim Präsidium, Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, einreichen. Freiwilligen Sozialdienst leisten können Personen, die mindestens 28 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz in Südtirol haben, die italienische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

Freiwillig Sozialdienst Leistende beschäftigen können öffentliche und private Einrichtungen und Organisationen, die keine Gewinnabsicht verfolgen, eine mindestens dreijährige kontinuierliche Tätigkeit in einem der unten genannten Tätigkeitsbereichen aufweisen, Organisationsfähigkeit und Einsatzmöglichkeit in Bezug auf die geplanten Projekte und Vorhaben besitzen.

Der freiwillige Sozialdienst kann 8 Monate, 16 Monate oder maximal 24 Monate dauern. Bei reduzierter Dauer (8 oder 16 Monate) ist der Einsatz mit einem entsprechenden Antrag auf weitere 8 Monate bzw. 16 Monate verlängerbar.  Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes für Sozialdienst Leistende beträgt 40, 30 oder 20 Stunden. Die monatliche Rückvergütung für den freiwilligen Sozialdienst beläuft sich auf 450 Euro bei einem Einsatz von 40 Wochenstunden, bei 30 Wochenstunden 400 Euro und bei 20 Wochenstunden 360 Euro.

Der Einsatz der freiwillig Sozialdienst Leistenden erfolgt in folgenden Bereichen: gesundheitliche und soziale Fürsorge; Wiedereingliederung in die Gesellschaft sowie andere soziale Vorhaben, insbesondere Notstandshilfe; Bildung, Jugendarbeit und Kulturförderung; Schutz der Umwelt und des Kulturgutes; Zivilschutz; Verbraucherschutz; Entwicklungszusammenarbeit und Friedenseinsätze; Freizeitgestaltung und Sporterziehung.

Der letzte Termin in diesem Jahr zur Einreichung von Anträgen für den Einsatz eines freiwilligen Sozialdieners fällt auf einen Sonntag. Aus diesem Grund können die Anträge bis Montag, 1. August, beim Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im Landhaus I in der Crispistraße 3 in Bozen eingereicht werden.

Für weitere Informationen: http://www.provinz.bz.it/zivildienst-sozialdienst

mac

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