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Kodex der Verträge: Bautenressort informiert über einheitliche Anwendung

LPA - Bautenlandesrat Florian Mussner sowie der Direktor des Landesamts für Bauaufträge Georg Tengler haben Planer und Techniker sowie Gemeindevertreter aus ganz Südtirol heute, 13. Juli, in Bozen über die einheitliche Anwendung des Kodex der Verträge informiert. Im Kodex der Verträge ist das Reglement für die Vergabe von öffentlichen Arbeiten enthalten.

Zahlreiche Planer, Techniker und Gemeindevertreter waren zur Infoveranstaltung über den Kodex der Verträge in die Aula Magna der Freien Universität in Bozen gekommen (FOTO:LPA/Pertl)

Seit rund einem Monat ist die Durchführungsverordnung zu den neuen Bestimmungen für die Vergabe von öffentlichen Arbeiten in Kraft. „Im Bereich wird es weiterhin Anpassungen geben“, kündigte Landesrat Mussner an. In den vergangenen Monaten sei es gelungen, hinsichtlich des Reglements für die Vergabe von öffentlichen Arbeiten in Brüssel und Rom einiges zu bewegen, berichtete Mussner und verwies auf die Aufteilung der Arbeiten in Gewerke und die Anhebung der Schwelle für europaweite Ausschreibungen auf eine Million Euro. „Voriges Jahr haben wir 3788 Verträge zur Vergabe öffentlicher Arbeiten abgeschlossen und somit 204 mehr als im Jahr 2009“, zog der Bautenlandesrat Bilanz. Für die Firmen gehe es in den kommenden Monaten darum, die SOA-Bescheinigung, also die Zertifikate öffentliche Bauaufträge übernehmen zu können, zu erneuern, sagte Mussner. Die bisherigen Zertifikate gelten noch bis Juni 2012. Für die Zeit danach wurden neue SOA-Klassen, also Geldbeträge für Arbeiten und SOA-Kategorien, also Arbeitsarten festgelegt.

Was die Neuerungen für die Projektsteurer anbelangen, stünden vor allem Gemeinden ohne Techniker vor Herausforderungen, erklärte der Direktor des Landesamts für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen Georg Tengler. Sie müssten sich übergangsweise mit externen und freiberuflichen Technikern behelfen, was allerdings kostspielig sei, sagte Tengler. In der Landesverwaltung werden die Projektsteuerer, die mit dem neuen Reglement einiges an Aufgaben dazu bekommen, vom Abteilungsdirektor bzw. Gesamtkoordinator ernannt.

Eine weitere Neuerung betrifft laut Tengler die Projektprüfung vor der Freigabe von Projekten zur Ausschreibung, die künftig viel strenger ausfallen wird, was unangenehme Überraschungen vermeiden soll. Vorgenommen werden soll die Projektprüfung von ISO-zertifizierten Strukturen innerhalb oder außerhalb der Verwaltung. Derzeit sei das Bautenressort dabei, eine Zertifizierung zu machen, um eine solche Stelle einrichten zu können, sagte Tengler.

Sehr detailliert geregelt werden nun auch die Dienstleitungsvergaben für freiberufliche intellektuelle Leistungen wie etwa die planung, Sicherheitskoordination oder Vermessung. Bei Vergaben mit Honorar über 100.000 Euro muss laut Tengler nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot vergeben werden.

Stark eingschränkt wurde nun die Möglichkeit Varianteprojekte während der Bauausführung  zu genehmigen.

Während vorher die Möglichkeit der Vergabe von Generalübernehmerverträgen stark eingeschränkt war, ist sie nun generell möglich. „Die Verwaltung kann also in bestimmten Fällen das Vorprojekt erstellen und um das Ausführungsprojekt kümmerst sich dann ein Unternehmen mit besonderem Know How im jeweiligen Sektor“, erklärte Tengler.

Die Abnahme ist nun nicht mehr ab einem Betrag von 500.000 Euro Pflicht, sondern erst ab einer Million Euro und soll zudem von internen Technikern vorgenommen werden.

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung sind bis zu einer Million Euro anwendbar. Für Beträge bis zu 500.000 Euro müssen mindestens fünf und darüber mindestens zehn Unternehmen eingeladen werden.

Bei Vertragsauflösung kann der nächstgereihte Bieter bis zum fünften in der Rangordnung angesprochen werden, den Auftrag zu den Bedingungen des ursprünglichen Zuschlagsempfängers zu übernehmen. Stark eingeschränkt wurden die Forderungen der Vorbehalte.

Neu ist auch, dass Lohnkosten nicht mehr dem Abschlag unterworfen werden können und laut Kollektivvertrag im Angebot berücksichtigt werden müssen.

Direktaufträge für Lieferungen und Dienstleistungen sind nun nicht mehr nur bis zu einer Schwelle von 20.000 Euro, sondern bis 40.000 Euro möglich.

Für unüberlegte Gerichtsverfahren kann es für Unternehmen eine Strafe bis zu 10.000 Euro geben.

Sämtliche Reglements zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen haben das Bautenressort und der Gemeindenverband in einem Handbuch zusammengefasst, das im Internet auf der Webseite der Landesabteilung Hochbau und technischer Dienst unter www.provinz.bz.it/hochbau/ abrufbar ist.

SAN

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