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LR Laimer im Halbzeitgespräch (5): Aus Raumordnung wird Raumentwicklung

Neue Bezeichnung, neue Ausrichtung: Mit der Umbenennung der Abteilung Raumordnung in Raumentwicklung hat Landesrat Michl Laimer vor wenigen Monaten die Neuausrichtung im Bereich der Raum- und Landschaftsplanung eingeläutet. Heute (19. Juli) hat er beim Halbzeitgespräch der Landesregierung den Medien erläutert, warum er künftig Bauleit- und Landschaftsplan zusammenführen will.

„Mit der Umbenennung der Raumordnung in Raumentwicklung soll die Neuausrichtung zum Ausdruck kommen. Die heutige Raumordnungspolitik geht auf den Beginn der 1970er-Jahre zurück. Das derzeit gültige Raumordnungsgesetz stammt aus dem Jahr 1998, ist also auch bereits mehr als ein Dutzend Jahre alt. Es ist klar, dass diese gesetzlichen Grundlagen den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden müssen", ist Landesrat Laimer überzeugt.

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Familienverhältnisse geändert und demographische, aber auch wirtschaftliche Entwicklungen müssen berücksichtigt werden. „Wir wollen aber nicht das bestehende Gesetz umschreiben oder anpassen, sondern ein neues Gesetz schreiben. Das ist eine enorme Herausforderung“, so der Landesrat.

Laimer schwebt im neuen Gesetz vor, die Bauleitpläne und Landschaftspläne zu vereinigen: „Die Kombination von  Bauleit- und Landschaftsplan spiegelt die Raumentwicklung wider. Deshalb macht eine Zusammenlegung Sinn.“ Außerdem will Laimer mit der neuen Raumordnung vom Volumen auf die Fläche als Berechnungsgrundlage wechseln: „In Zukunft soll nicht mehr von Kubikmetern, sondern von Quadratmetern ausgegangen werden. Der Bezug auf das Volumen bewirkt in der Praxis eine schlechtere Bauqualität, weil die Flächenmaximierung beispielsweise dünnere Wände zur Folge hat.“

Außerdem soll sich mit dem neuen Gesetz die öffentliche Verwaltung auf ihre Kernaufgaben zurückziehen, um Privates den Privaten zu überlassen. So sollen sich Land und Gemeinden verstärkt auf die Entwicklung der Leitlinien und Rahmenbedingungen konzentrieren können.

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