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LR Mussner im Halbzeitgespräch (4): Volkszählung, Proporz, Dreisprachigkeitsnachweis

Die Volkszählung im kommenden Oktober und die damit verbundene Sprachgruppenerhebung ist laut Landesrat Florian Mussner besonders für die ladinische Sprachgruppe wichtig: „Nur wenn sich die Ladiner bei der Volkszählung auch als solche erklären, können wir unseren Anteil an der Bevölkerung halten und unsere Rechte auch in den nächsten Jahren sichern.“ Beim Halbzeitgespräch mit den Medien sprach sich Mussner auch für einen flexiblen Proporz und einen an den Besuch der ladinischen Oberschule gekoppelten Dreisprachigkeitsnachweis aus.

Der 9. Oktober 2011 ist der Stichtag für die Volkszählung. Neben der Erhebung statistisch relevanter Daten zur Bevölkerung wird in Südtirol auch die zahlenmäßige Stärke der drei Sprachgruppen erhoben. Das Datenmaterial dient als Grundlage für den ethnischen Proporz bei der Ausschreibung von öffentlichen Stellen, der Zuteilung von Wohnungen oder der Aufteilung von Fördergeldern. Bei der letzten Sprachgruppenerhebung im Jahr 2001 ist festgestellt worden, dass 69,15 Prozent der Südtiroler der deutschen, 26,47 Prozent der italienischen und 4,37 Prozent der italienischen Sprachgruppe angehören.

Für Landesrat Mussner ist die Volkszählung besonders für die Ladiner eine Chance für die Zukunft: „Ich denke dabei nicht nur an die Volkszählung 2011, sondern an die Zukunft und hoffe, dass wir 2021 die Fünf-Prozent-Schwelle überschreiten. Auch wenn wir im Oktober den Ladineranteil um nur 0,1 Prozent im Vergleich zur letzten Volkszählung steigern, so ist das ein Erfolg. Je mehr sich zur ladinischen Sprachgruppe bekennen, desto besser können wir unsere Bedürfnisse durchsetzen.“

Dass eine Steigerung überhaupt möglich ist, hängt mit der Entscheidung der Landesregierung zusammen, eine minderheitenfreundliche Zählweise anzuwenden. In Südtirol werden nur die italienischen Staatsbürger gezählt und nicht – das wäre die zweite Option gewesen – alle zum Stichtag in Südtirol ansässigen EU-Bürger. Dies sei vor allem für die Ladiner und deren Rechte eine grundlegende Entscheidung, so Mussner. Hätte man alle EU-Bürger gezählt, hätte dies dazu geführt, dass der Ladiner-Anteil an der Bevölkerung tendenziell abgenommen hätte. "In Gröden und im Gadertal wächst die Bevölkerung weniger als im übrigen Land und außerdem ist es wahrscheinlich so, dass sich ein Bürger eines anderen EU-Staats in Südtirol kaum als Ladiner sondern als deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroler erklären würde", so Mussner.

Für die Stärkung des Ladinertums sei nicht nur ein möglichst hoher Bevölkerungsanteil wichtig, sondern auch die Weiterentwicklung des ethnischen Proporzes, so Landesrat Mussner: „Ich bin ein überzeugter Anhänger des Proporzes. Er ist ein unverzichtbarer Pfeiler unserer Autonomie und hat besonders auch den Ladinern viel gebracht. Allerdings bleibt uns, der kleinsten Sprachgruppe im Land, der Zugang zu Führungspositionen oftmals verwehrt.“ Mussner will sich in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode für einen leichteren Zugang einsetzen und glaubt, dass keine Änderung der bestehenden Normen notwendig sei, sondern ein flexibler Umgang mit der bestehenden Norm ausreiche: „Ich will nicht, dass die Gremien aufgestockt werden, nur um Platz für die Ladiner zu schaffen. Ich bin überzeugt, dass es in Absprache aller Beteiligten möglich sein wird, Stellen, die der deutschen und italienischen Sprachgruppe vorbehalten wären, Ladinern zur Verfügung zu stellen.“

In Zusammenhang mit der Besetzung öffentlicher Stellen und dem Proporz ist Landesrat Mussner auch auf den Erwerb des Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweises eingegangen. „In Zukunft sollen die Absolventen einer Oberschule im Gadertal oder in Gröden den Dreisprachigkeitsnachweis B erhalten, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen. Als Voraussetzung und Hürde für Trittbrettfahrer ist ein zehnjähriger Schulbesuch an einer ladinischen Schule vorgesehen“, erklärte Mussner.

Auf Landesebene ist die Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises ja bereits im vergangenen Jahr neu geregelt worden. Unter anderem ist es nun möglich, den Zweisprachigkeitsnachweis der Laufbahn A zu erlangen, wenn man die Oberschule in der einen und ein Universitätsstudium in der jeweils anderen Sprache absolviert. Kann jemand beispielsweise das Maturadiplom einer italienischsprachigen Oberschule vorweisen und hat ein deutschsprachiges Universitätsstudium absolviert, wird dies als Zweisprachigkeitsnachweis A anerkannt.

ohn

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