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Familiengeld des Landes: Ab 1. September reicht ein einziges Ansuchen

LPA - Familien können sich in Zukunft einige bürokratische Gänge ersparen: Die Landesregierung hat (wie bereits kurz berichtet) heute (8. August) beschlossen, dass ab 1. September ein einziges Ansuchen für das Familiengeld des Landes genügt. Künftig muss also nicht mehr jedes Jahr darum angesucht werden.

Das Familiengeld des Landes ist für die Betreuung und Erziehung der Kinder bis zum dritten Lebensjahr (36 Monate) vorgesehen. Um in den Genuss des Familiengeldes von 100 Euro pro Monat zu kommen, war bisher jedes Jahr ein neues Ansuchen erforderlich.

Ab 1. September muss nur mehr ein einziges Mal darum angesucht werden. Mit dem Ansuchen wird das Familiengeld des Landes bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt. Dies gilt auch für Anträge, die vor dem 1. September 2011 eingereicht wurden.

Nichts ändert sich hingegen bei den Zugangskriterien: Für den Erhalt des Familiengeldes des Landes gilt weiterhin die Einkommens- und Vermögensgrenze von 80.000 Euro. Falls sich während des Bezugs des Familiengeldes eine neue Situation ergibt  - z. B. wenn das Kind nicht mehr auf dem Familienbogen der Antrag stellenden Person aufscheint oder das Einkommen und Vermögen 80.000 übersteigt – ist sie verpflichtet, dies unverzüglich zu melden.

„Gerade für Familien ist es wichtig, Vereinfachungen zu schaffen und bürokratische Lasten abzubauen. Daher freut es mich, dass wir einen wichtigen Schritt weiter gekommen sind“, so Familienlandesrat Richard Theiner.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Abgabe des Gesuches um Familiengeld selbst: Ab 1. September werden Anträge auf das Familiengeld des Landes und der Region ausschließlich über Patronate angenommen. Ebenfalls ab 1. September werden das Einkommen und Vermögen laut der neuen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE bewertet. Die EEVE kann gleichzeitig mit dem Ansuchen um Familiengeld abgegeben werden. Die Erstellung der EEVE übernehmen Patronate und Steuerbeistandszentren. Für die Familien fallen dafür keine Kosten an.

Derzeit erhalten rund 12.000 Familien das Familiengeld des Landes. Die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) des Landes zahlte im Jahr 2010 rund 16 Millionen Euro für ca. 80 Prozent der Kinder unter drei Jahren aus.

Keine Änderung gibt es beim Ansuchen um das regionale Familiengeld. Für das regionale Familiengeld muss weiterhin jährlich im Zeitraum zwischen dem 1. September und 31. Dezember angesucht werden.

jw

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