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EEVE: Informationsabend am 25. August in Lana

Wer ab dem 1. September 2011 eine Sozialleistung in Anspruch nehmen will, der muss die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) abgeben. Einen Informationsabend zu dieser Neuerung, die für mehr Gerechtigkeit, weniger Bürokratie und für Einsparungen bei der Verteilung öffentlicher Gelder sorgen soll, gibt es am Donnerstag, 25. August, ab 20 Uhr im Ansitz Rosengarten in Lana.

Mit der EEVE verfolgt die Landesregierung das Ziel, Einkommen und Vermögen der Bürger einheitlich zu erfassen und damit Beiträge zielgerichteter und sozial gerechter zu vergeben. „Die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen und die damit verbundenen unterschiedlichen Erhebungssysteme haben im Laufe der Jahre zu einem schwer durchschaubaren System geführt, das noch dazu eine Menge an Bürokratie produziert hat“, erklärt Sozial- und Gesundheitslandesrat Richard Theiner. Theiners Abteilungen machen nun den ersten Schritt in Richtung Abbau dieser Bürokratie, indem sie mit dem 1. September die EEVE einführen.

Mit der EEVE werden die bestehenden Systeme zur Vermögenserhebung vereinheitlicht und zwar im Sinne des sozialen Ausgleichs, der Vereinfachung, der Effizienz und Bürgerfreundlichkeit. Wie diese Vereinheitlichung aussehen, vor allem aber wie sie sich auf den Bürger auswirken wird, das wird am kommenden Donnerstag, 25. August, bei einem Informationsabend im Ansitz Rosengarten in Lana von Luca Critelli, dem Direktor des Landesamtes für Senioren und Sozialwesen, erklärt. Der Informationsabend, der vom Landesressort für Familie, Gesundheit und Sozialwesen gemeinsam mit der Gemeinde Lana organisiert wird, beginnt um 20 Uhr.

Amtsdirektor Critelli wird darauf eingehen, was sich mit 1. September 2011 ändert, was die Bürger tun müssen, an wen sie sich wenden können, was auf der EEVE angegeben wird und welche Leistungen mit der EEVE ab dem 1. September verbunden sind.

In der Einführungsphase ab dem 1. September sind das Landeskindergeld, das regionale Familiengeld, die Ticketbefreiung für Bedürftige, die Rückerstattung der Ausgaben für zahnärztliche Prothesen, die Tarifbeteiligung für Sozialdienste (Altersheime, Hauspflege, Kinderhorte, usw.) und die Leistungen der finanziellen Sozialhilfe an die EEVE gekoppelt.

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