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LR Saurer zu Ärzteforderungen

LPA - Mit Bezug auf den Kollektivvertrag für das ärztliche und tierärztliche Personal des Landesgesundheitsdienstes für den Zeitraum 1999-2002 stellt Landesrat Otto Saurer im Zusammenhang mit der Presseaussendung der Ärztegewerkschaften vom 16.09.2002 folgendes fest:

Die Verhandlung des Kollektivvertrags für den Bereich des ärztlichen und tierärztlichen Personals des Landesgesundheitsdienstes wurde von Seiten von Landesrat Dr. Otto Saurer und der öffentlichen Delegation mit großen Bemühungen und auf konstruktive Art und Weise vorangetrieben.

Es war von vornherein klar, dass Verhandlungen für den Übergang vom Gehaltssystem der sogenannten Beteiligungen (Zahlung eines fest geschriebenen Betrages für die Leistung von 6 wöchentlichen Mehrstunden) zu einem stärker ergebnisorientierten Gehaltssystem (Zahlung von Ergebniszulagen aufgrund der Erreichung von vereinbarten Zielen) langwierig und schwierig sein würden.

Wir glauben auf jeden Fall, dass der vorliegende Vorschlag des Kollektivvertrages im Großen und Ganzen die Vorstellungen beider Verhandlungspartner berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang sei festgestellt, dass eine Reihe von Vorschlägen der Gewerkschaften berücksichtigt worden sind und zu weiteren Forderungen von Seiten des Landesrates Saurer eine Reihe von nicht unerheblichen Zugeständnissen gemacht wurde, wie etwa die mit erheblichen Kosten verbundene Neueinstufung der gesamten Ärzteschaft oder das Zuerkennen einer hohen, auf die einzelnen Führungsstrukturen abgestuften Funktionszulage, das Zuerkennen einer beträchtlichen Ergebniszulage oder die Entlohnung für zusätzliche Aufträge. Mit einer Garantieklausel sollte zudem gesichert werden, dass aufgrund des Übergangs in das neue Gehaltssystem den Ärzten das bisher bezogene Gehalt bei gleicher Stundenleistung jedenfalls auch in Zukunft zustehen wird. Wir glauben, dass der den Gewerkschaften unterbreitete Vorschlag den Ärzten eine im internationalen Vergleich sicherlich angemesse wirtschaftliche Behandlung sichert. Jedenfalls besteht die Möglichkeit, dass ein Primar bei entsprechender Leistung und entsprechendem Aufgabenbereich eine Nettoentlohnung von monatlich bis zu € 9.000, in besonderen Fällen sogar mehr erreichen kann, ohne Überstunden und Feiertags- und Nachtdienste einzurechnen.

Die Vertragspartner vereinbarten im übrigen, dass die Ärztegewerkschaften den Vorschlag der öffentlichen Delegation ihrer Basis unterbreiten und mit allfälligen Vorschlägen in weitere Verhandlungen gehen würden. Wir stellen deshalb mit etwas Verwunderung fest und sehen auch keinen Grund dafür, dass Protestmaßnahmen stattfinden sollen, nachdem uns bislang keine konkreten Vorschläge zum Vertragsentwurf übermittelt worden sind. Es wurde uns lediglich Anfangs August mitgeteilt, dass die Ärztegewerkschaften „sich weitere Verhandlungstermine vorbehalten, nachdem im Monat September die Mitglieder über den Inhalt (des Vertrages) benachrichtigt sein werden".

Daher lädt Landesrat Saurer die Ärztegewerkschaften zu den von diesen angekündigten weiteren Verhandlungen ein.

VFms

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