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Landesregierung fügt Religionsfreiheit und Ehrenamt in Integrations-Gesetzentwurf ein

Zwei Änderungen hat die Landesregierung heute (6. September) am Einwanderer-Gesetzentwurf vorgenommen. Zum einen ist das Recht auf Religionsfreiheit aufgenommen worden und zum anderen hat die Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, dass Beiträge an jene ehrenamtliche Vereine vergeben werden können, die dazu beitragen, die Maßnahmen des Integrationsgesetzes umzusetzen.

Nachdem sich die Landesregierung schon zu Jahresbeginn intensiv mit dem Gesetzentwurf zur Integration von Nicht-EU-Bürgern auseinandergesetzt hatte, stand die Gesetzesvorlage heute erneut auf der Tagesordnung. Im neuen Integrationsgesetz werden Schule und Soziales, Wohnbau und gesellschaftliche Beteiligung, Mitsprache und die Verhinderung von Diskriminierung der Bürger aus dem nichteuropäischen Ausland geregelt. Heute hat die Landesregierung zwei Punkte präzisiert, und zwar die Religionsfreiheit und die Rolle der ehrenamtlichen Organisationen bei der Integration.

„Die Religionsfreiheit wird nun explizit garantiert, so wie dies in der italienischen Verfassung vorgesehen ist“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder. Außerdem ist heute auch die Möglichkeit geschaffen worden, dass das Land ehrenamtlich arbeitenden Körperschaften und Vereinen Beiträge gewähren kann, wenn diese das Land dabei unterstützen, die Maßnahmen des Integrationsgesetzes umzusetzen. "Damit will das Land die wichtige Rolle von Vereinen, Körperschaften und Einrichtungen, die im Interesse der ausländischen Bürgerinnen und Bürger und deren Familien ständig tätig sind, anerkennen", so Durnwalder.

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