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Landesregierung: Offenlegungspflicht für Führungskräfte
Die Führungskräfte in den Landesgesellschaften müssen künftig ihren Arbeitgeber vor Dienstantritt informieren, welche Beteiligungen sie halten und welche Nebentätigkeiten sie ausüben. Dies hat die Landesregierung heute (6. September) beschlossen.
Für Landeshauptmann Luis Durnwalder ist eines klar: „Landesbeamte und -manager in Führungspositionen können nicht privatwirtschaftlich in jenen Bereichen arbeiten, in denen sie auch für das Land arbeiten. Diese Art von Interessenskonflikt darf es nicht geben.“ Deshalb wird das Land nun von den Führungskräften in seinen Gesellschaften vor Dienstantritt eine Meldung aller Nebentätigkeiten verlangen. Außerdem müssen die Manager in Zukunft alle Beteiligungen offenlegen, die sie während ihrer Amtszeit erwerben.
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