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Landesregierung regelt Bestattungswesen: Gesetzesentwurf geht in den Landtag

„Uns geht es darum, dass auch bei Bestattungen klare Richtlinien herrschen“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute (12. September) nach der Sitzung der Landesregierung. Bereits im Juni hatte die Landesregierung die bestehenden Regeln im Bestattungswesen vereinfacht. Nun hat der Rat der Gemeinden dem Gesetzesentwurf zugestimmt, so dass er nun an den Landtag weitergeleitet werden konnte.

Die neue Regelung für Bestattungen sieht Vereinfachungen beispielsweise beim Transport des Leichnams oder bei der Ausstellung des Totenscheins vor. Vor allem aber sind die Bestimmungen für Feuerbestattungen angepasst worden. Der Gesetzesentwurf regelt, wie die Asche in der Urne gesammelt, wie die Urne aufbewahrt werden muss, wie und wo die Verstreuung der Asche erfolgen kann und wie die Urne im Friedhof bestattet werden muss.

Nachdem die Landesregierung dem von Landesrat Richard Theiner eingebrachten Gesetzesentwurf Ende Juni zugestimmt hat, musste nun der Rat der Gemeinden sein Gutachten zum Entwurf abgeben. Nachdem dies nun erfolgt ist, konnte die Landesregierung die Neuregelung heute dem Landtag zur weiteren Behandlung weiterleiten.

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