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Zahlungsmoral im Bauwesen: Unterlagen sind notwendig, aber Iter wird gestrafft

Gegen den Vorwurf "unmoralischer Verspätungen" beim Begleichen von Rechnungen im Bauwesen setzt sich Landesrat Florian Mussner zur Wehr. Wenn es um die Auszahlung öffentlicher Gelder gehe, müsse die Dokumentation nun einmal vollständig sein, gerade bei Summen wie jenen im Bausektor. "Allerdings bietet uns das neue staatliche Gesetz Spielräume, um den Iter zu straffen", so Mussner.

Das Problem der Zeiten, die zwischen dem Abschluss von Bauarbeiten für das Land und der Auszahlung der ausständigen Beträge an die Baufirmen vergeht, sei im Bautenressort des Landes mehr als bekannt. "Wir reden bereits seit einiger Zeit mit den Vertretern der Bauunternehmer, um mögliche Lösungen dafür zu finden", so Mussner, den der gestrige Vorstoß des Kollegiums der Bauunternehmer deshalb überrascht.

Eines schickt der Landesrat allerdings vorneweg: Wer glaubt, die Dokumentationspflicht könne einfach abgeschafft werden, der täusche sich: "Wir sind den Steuerzahlern Rechenschaft für das schuldig, was mit ihren Steuergeldern passiert, und zwar vor allem dann, wenn es um Summen wie jene im Bauwesen geht", erklärt Mussner. Solange also nicht alle Unterlagen vorlägen, seien dem Land bei der Auszahlung der ausständigen Beträge die Hände gebunden.

Der Landesrat räumt allerdings auch ein, dass der bürokratische Iter gestrafft werden könne, müsse und werde. "Wir haben das neue staatliche Gesetz in den letzten Wochen auf Spielräume in diesem Zusammenhang abgeklopft und können zudem unsere Autonomie nutzen, um den Iter zu straffen", so Mussner. Die erarbeiteten Vorschläge seien bereits mit dem Bauunternehmer-Kollegium besprochen worden und würden in das Bürokratieabbau-Paket der Landesregierung einfließen. "Damit können wir einen weiteren Schritt zur Verkürzung der Zeiten setzen", erklärt der Landesrat.

chr

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