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Wartelisten im Gesundheitswesen: Landesregierung hält an Zielen fest

Neun von zehn medizinische Leistungen sollen künftig mit einer Wartezeit von maximal 60 Tagen in Anspruch genommen werden können. Dieses Ziel hatte die Landesregierung im Mai ausgegeben und hält nach wie vor daran fest. "Wir sind zuversichtlich, dass wir unsere Vorgaben einhalten können", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute (26. September) nach der Sitzung der Landesregierung.

Bis Anfang 2012 hat der Sanitätsbetrieb Zeit, die im Mai auf Antrag von Landesrat Richard Theiner von der Landesregierung gemachten Vorgaben in Sachen Vormerkzeiten umzusetzen. Sie sehen vor, dass dringende Behandlungen innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen haben, prioritäre innerhalb von acht Tagen, aufschiebbare innerhalb von 60 Tagen. Oder anders: Landesweit müssen ab 2012 mindestens 90 Prozent aller aufschiebbaren Leistungen innerhalb von zwei Monaten gewährleistet werden können.

Diese Vorgaben hat die Landesregierung heute noch einmal bestätigt und auch betont, dass sie zuversichtlich sei, dass das Ziel erreicht werde. "Klar ist, dass wir immer von landesweiten Vormerkzeiten reden, nicht von Wartezeiten an einzelnen Krankenhäusern", so der Landeshauptmann heute. Wenn also an einem Krankenhaus die Liste länger sei als erlaubt, an einem anderen aber noch Kapazitäten frei seien, könnten Patienten auch an andere Häuser verwiesen werden. "Man darf also nicht die Wartezeiten an einem Krankenhaus als Gradmesser nehmen, sondern die landesweiten für eine bestimmte Leistung", betonte Durnwalder.

Damit die Wartelisten abgebaut werden können, setzt man nicht nur auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Krankenhäusern im Sanitätsbetrieb, sondern auch auf die Einrichtung einer landesweiten Vormerkzentrale, die bis Jahresende auf die Beine gestellt werden soll. Darüber hinaus kann der Sanitätsbetrieb notfalls auch fachärztliche Leistungen von PRivatkliniken einkaufen. Und auch das Gesundheitspersonal soll im Hinblick auf effiziente Abläufe besser geschult werden. 

chr

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