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Beiträge für Bergbauern-Weiterbildung

Die Dienststelle für Bergbauernberatung macht darauf aufmerksam, daß die Bergbauern für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen im Laufe des Jahres 2003 im Sinne der EU-Verordnungen finanzielle Beiträge bekommen können.

Voraussetzungen für den Erhalt solcher Beiträge ist, daß die Interessierten in der Berglandwirtschaft tätig sind und wenigstens 25 Jahre alt sind. Themen der Weiterbildung können sein: Produktionstechnik, rechtliche Fragen, Urlaub am Bauernhof und Direktvermarktung.

Die Gesuche um Beitragsgewährung können ab sofort bis Ende 2002 bei der Dienststelle für Bergbauernberatung (Bozen, Brennerstr. 6, Tel 0471 415013/19) eingereicht werden; dort gibt es auch Gesuchsformulare und nach Bedarf weitere Informationen; für Informationen sind auch die Fachschulen für die Land- und Hauswirtschaft sowie die Weiterbildungsgenossenschaft im SBB (Tel. 0471 999305) zuständig

VA

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