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Bei Schnee und Eis sind Winterreifen oder Schneeketten Pflicht

Bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneefall oder Eisbildung gilt auf Südtirols Straßen Winterreifen- oder Schneekettenpflicht, sobald die entsprechenden Schilder sichtbar sind. Darauf weist der Landesstraßendienst hin, und zwar auch mit Blick auf die für das Wochenende angekündigten Schneefälle bis in tiefere Lagen.

Wenn diese Schilder sichtbar am Straßenrand stehen, gilt bei Eis oder Schnee Winterreifen- oder Kettenpflicht

Es ist die Straßenverkehrsordnung, die es den Straßenbetreibern ermöglicht, Regelungen für den Winter zu erlassen. In Südtirol ist das Land für das gesamte Netz der Staats- und Landesstraßen zuständig, die Landesregierung hat deshalb hat eine generelle Winterreifen- bzw. Kettenpflicht für alle Fahrzeuge vorgesehen. Sie gilt - völlig unabhängig vom Datum - bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneefall oder Eisbildung, und zwar immer dann, wenn die am Fahrbahnrand angebrachten entsprechenden Schilder sichtbar sind.

Die Schilder bestehen aus einer Kombination eines blauen Gebots- und eines Zusatzschilds. Auf dem Gebotsschild ist ein Reifen mit Schneekette abgebildet, das Zusatzschild trägt die Aufschrift "bei Schnee oder Eis". Diese Schilder können einzeln angebracht werden, in vielen Fällen wird aber auch eine Kombination mit einer Warntafel verwendet, die auf Schneeräumungungsfahrzeuge hinweist. 

Wer die Anordnung missachtet und bei Schnee oder Eis ohne entsprechende Ausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen und zudem mit dem Verbot weiterzufahren.

chr

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