News / Archiv

News

Flughafenrisikoplan: Landesregierung hat Eintragung in Bauleitpläne beschlossen

Die Landesregierung hat gestern (10. Oktober) die Eintragung des Flughafenrisikoplans in die Bauleitpläne der Gemeinden Bozen, Leifers und Pfatten verfügt. Im Risikoplan, der vom Landesamt für Landesplanung im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden erstellt worden ist, sind die Risikozonen rund um den Flughafen definiert, wie sie von den internationalen Flugbehörden und der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC vorgegeben worden sind.

Schon seit Jahren arbeiten ENAC, das Landesamt für Landesplanung sowie die Gemeinden Bozen, Leifers und Pfatten am Risikoplan für den Flughafen Bozen. Laut ENAC-Verordnung müssen um jeden Flughafen Risikozonen ausgewiesen werden, in denen die Bautätigkeit bestimmten Vorschriften unterworfen ist. Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Bauleitpläne. Mit ihrem gestrigen Beschluss hat die Landesregierung in Absprache mit den betroffenen Gemeinden von Amtswegen die Bauleitplanänderungen beschlossen.

Der Risikoplan für den Bozner Flughafen betrifft die Gemeinden Bozen, Leifers und Pfatten. Damit die Änderung des Bauleitplans für die drei betroffenen Gemeinden einheitlich und koordiniert ablaufen konnte, haben die Gemeinden das Landesamt für Landesplanung ersucht, die Änderung der Bauleitpläne von Amtswegen durchzuführen. Amtsdirektorin Virna Bussadori erklärt das Wesen der Risikopläne: „Je nach Klassifizierung des Flughafens legt die ENAC die Beschaffenheit der Schutzzonen fest und sieht drei Gefahrenzonen – je nach Risiko – vor. Es geht im Plan darum, die an den Flughafen angrenzenden Gebiete vor den Risiken des Flugverkehrs zu schützen. In den Bauleitplänen sind deshalb A-Zonen mit hohem Risiko, B-Zonen mit mittlerem Risiko und C-Zonen mit geringem Risiko vorgesehen.“

Von der Abänderung der Bauleitpläne sind bestehende Bauten nicht betroffen, neue Projekte müssen jedoch den Normen für die einzelnen Risikobereichen entsprechen. In der Praxis bedeutet das, dass beispielsweise bestehende Wohnkubaturen in A-Risikozonen auch weiterhin erlaubt bleiben. „Es geht im Risikoplan weniger darum, was gebaut werden kann, sondern wie dicht die Risikozonen besiedelt sind“, so Amtsdirektorin Bussadori.

ohn

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap