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Beschlüsse der Landesregierung
LPA - Die Kollektivverträge der Primare und Schuldirektoren. die außerordentlichen Beiträge an die Gemeinden und die Führung der Kläranlagen waren die wichtigsten Themen, mit denen sich die Landesregierung in ihrer Sitzung am heutigen Montag, 23. Oktober 2002, befasst hat. Landeshauptmann Luis Durnwalder stellte nach der Sitzung die wichtigsten Beschlüsse der Presse vor.
Kollektivvertrag der Primare und Schuldirektoren
Der Landeshauptmann zeigte sich nach der heutigen Landesregierungssitzung zuversichtlich, dass eine Einigung über die Kollektiverträge der Primare und der Schuldirektoren gefunden werden könne. Die Primare sind zur Zeit in Streik, was, so der Landeshauptmann, ihr gutes Recht sei. "Es stimme aber nicht, dass die Landesregierung bezüglich des Kollektivvertrags der Primare nicht zu Verhandlungen bereit gewesen sei", sagte Landeshauptmann Durnwalder. Bereits im Juli hätte es Verhandlungen mit den Vorsitzenden gegeben, dabei wäre ein weiteres Treffen im September vereinbart worden. In den Verhandlungen ging es in erster Linie um die freiberufliche Arbeit der Primare. Danach wurden jedoch zehn weitere Punkte vorgelegt, die aber auch andere Angelegenheiten betreffen. Übermorgen (25. September 2002) steht eine weitere Verhandlungsrunde an. "Die Landesregierung lässt sich von Protestmaßnahmen der Primare nicht unter Druck setzten, sie muss die gesamte Situation im Auge behalten und nicht nur die der Ärzte, wobei wir nach wie vor zu weiteren Verhandlungen bereit sind. Ich bin überzeugt, dass wir letzten Endes auch eine für alle tragbare Lösung finden werden", betonte der Landeshauptmann.
Was die Schuldirektoren anbelangt, so hat es bereits eine positive Aussprache am vergangenen Freitag gegeben, in der einige Punkte geklärt werden konnten. "Man ist von einer Einigung nicht mehr weit entfernt. Diesen Freitag findet eine weitere Aussprache statt, ich hoffe, wir werden auch hier zu einem Kompromiss kommen", meinte Landeshauptmann Durnwalder.
Außerordentliche Beiträge an Gemeinden
Das Landesgesetz Nr. 27 vom 11. Juni 1975 sieht vor, dass den Gemeinden Beiträge für bestimmte Vorhaben zukommen zu lassen, die diese nicht allein finanzieren könnten. In diesem Sinne hat die Landesregierung heute an 21 Gemeinden für 23 Arbeiten Beiträge gewährt. So bekommt z.B. die Gemeinde Bruneck 500.000 Euro für den Bau eines Rathauses, Die Gemeinde Meran 250.000 Euro für die Restaurierung der Kirche Maria Trost in Mais und die Gemeinde Sand in Taufers 250.000 Euro für den Ausbau des Kellergeschosses der Mehrzweckhalle in der Sporthalle. Insgesamt hat die Landeregierung einen Betrag von 2,628 Millionen Euro für die außerordentlichen Beiträge an die Gemeinden zweckgebunden (siehe Anlage).
Finanzierung von Schulbauten im Jahr 2002
Ein weiteres Teilprogramm zur Finanzierung von Schulbauten im Jahr 2002 hat die Landesregierung heute festgelegt. 5,578 Millionen Euro wurden insgesamt für die Finanzierung des Aus- und Neubaus sowie der Sanierung von Schulbauten in acht Südtiroler Gemeinden bestimmt. In der Gemeinde Bozen wurde ein Beitrag für den Umbau der Mittelschule Franziskaner und für die Grundschule Manzoni vergeben. Auch die Gemeinden Lana. Meran, Mühlbach, Sterzing, Schenna, Sand in Taufers und Vöran erhalten Beiträge für Bauvorhaben im Schulbereich.
Gelder für Feuerwehrgerätehäuser
Insgesamt 1,044 Millionen Euro hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung für den Um- und Neubau von Feuerwehrgerätehäusern in vier Gemeinden zur Verfügung gestellt. In den Gemeinden Klausen und St. Martin in Thurn können somit die Stützpunkte ausgebaut werden. Auch die Gemeinden Tisens und Vöran bekommen Beiträge für Bauvorhaben an den Feuerwehrgerätehäusern.
Grundsatzbeschluss bezüglich Wasserstreit Bruneck und Percha
Einen Grundsatzbeschluss hat die Landesregierung heute in Bezug auf die Wasserkonzessionen der Gemeinden Bruneck und Percha gefaßt. In letzter Zeit gab es Unklarheiten über die Verwendung des Wassers am Bach in Percha. Eine neue Quellfassung für Bruneck und Percha soll Abhilfe schaffen und auch die Wasserleitung einbinden. "Das Wasser gehört nicht den Gemeinden, sondern gehört der Allgemeinheit, dem Land. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Bevölkerung sei es in Percha, sei es in Bruneck gutes und gesundes Trinkwasser erhält", erklärte Landeshauptmann Durnwalder. "Alle Rechte an diesem Wasser sollen in dem Ausmaß, in dem sie bis jetzt bestanden haben, nicht angetastet werden. Nachdem die Quelle viel mehr Wasser schüttet, soll das zusätzlich zur Verfügung stehende Wasser der Bevölkerung von Bruneck und Percha als Trinkwasser dienen", sagte Durnwalder. Der Grundsatzbeschluss wurde von den zuständigen Assessoraten vorgeschrieben und soll dem "Wasserstreit" ein Ende machen.
Schlichtungskommission
Wie es das Gesetz vorsieht, soll im Falle von Streitigkeiten zwischen Personal und Landesverwaltung zuerst versucht werden, eine Schlichtung vorzunehmen bzw. eine friedliche Einigung zu finden, sodass nicht vor Gericht gegangen werden muss. Die Landesregierung hat heute Luis Enderle als Präsidenten der neuen Schlichtungskommission vorgeschlagen. Als Vizepräsident wurde Luis Kompatscher anempfohlen. Jeweils ein Vertreter der Gewerkschaften und des Landes werden ebenfalls der Kommission angehören.
Gelder für Bauten im Sanitätsbereich
Für die Bauten im Sanitätsbereich hat die Landesregierung bereits im Nachtragshaushalt Geldmittel bereitgestellt. Heute hat sie einige Zuteilungen vorgenommen. Der Sanitätsbereich Schlanders wird vier Millionen Euro erhalten. Für die Reha Meran wurden 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Für die Projektierung der Umstrukturierungsmaßnahmen in Bozen stehen drei Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt wurden für die Bauten im Sanitätsbereich 9,5 Millionen Euro zugewiesen.
Konvention Werbemaßnahmen genehmigt
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung auch die Vereinbarung zwischen dem Land und dem nationalen Institut für Außenhandel (ICE) für das Jahr 2002 genehmigt. Es geht vor allem um Werbemaßnahmen und Vorstellung von Südtiroler Produkten aus Industrie und Handel im Ausland. Das Nationale Institut für Außenhandel bekommt für diesen Zweck Geldmittel. Die Landesregierung möchte eine Form der Zusammenarbeit finden, damit diese Geldmittel auch dem Land Südtirol für Werbemaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Bei den Maßnahmen handelt es sich vorwiegend um Messen, aber auch andere Maßnahmen zur Werbung für Südtiroler Produkte. "Insgesamt geht es um vier Millionen Euro für das Jahr 2002. Davon zahlt das Land 1,6 Millionen Euro, das Institut für den Außenhandel bezahlt eine Million Euro und die direkt betroffenen Betriebe müssen sich mit 1,3 Millionen Euro beteiligen", so Durnwalder.
Stadelgesetz und Arbeiterwohnheime
Befasst hat sich die Landesregierung heute auch mit dem Stadelgesetz und dem Gesetz zur Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten in den Produktivzonen. Das Stadelgesetz, das im letzten Haushaltsgesetz abgeändert wurde, sieht vor, dass für Wiedererrichtung von Gebäuden, die abgebrochen werden müssen, Richtlinien ausgearbeitet werden müssen, die angeben, wo dieselben wieder aufgebaut werden dürfen. In letzter Zeit hat es mehrmals einige Auslegungsschwierigkeiten dieses Gesetzes gegeben. Städel, die umgebaut wurden, sind sehr weit versetzt worden. "Das neue Gesetz legt fest, dass Richtlinien ausgearbeitet werden müssen, wo diese Gebäude, wenn sie abgebrochen werden, innerhalb des 300 Meter Abstandes von der Hofstelle wieder aufgebaut werden dürfen", erläuterte der Landeshauptmann. Eine Kommission soll festlegen, welche Richtlinien dabei einzuhalten sind. Die Landesregierung hat heute eine Kommission eingesetzt, die aus einem Vertreter der Landwirtschaft, ein Vertreter des sozialen Wohnbaus und ein Vertreter der Urbanistik.
Über die Kriterien zur Errichtung von Arbeiterwohnheimen in den Produktivzonen soll ebenfalls eine Kommission entscheiden. Die heute von der Landesregierung eingesetzte Kommission besteht aus einem Vertreter des Assessorats für Wirtschaft, einem Vertreter des Assessorats für Wohnbau und einem Vertreter des Assessorats für Urbanistik.
Ablagerungsarbeiten der Sennereingenossenschaft Toblach
Keine Entscheidung brauchte die Landesregierung heute bezügliches des Rekurses gegen die Ablehnung des Projekts zur Ablagerungs- und Aufschüttungsarbeiten der Sennereigenossenschaft Toblach zu fällen. Die Sennereigenossenschaft hat den Rekurs zurückgezogen, da sie eine andere Lösung gefunden hat.
Beträge für die Sammel- und Entsorgungsanlagen
Die Landesregierung hat festgelegt, welche Beträge die Gemeinden und Betreiber der Sammel- und Entsorgungsanlagen für das Jahr 2003 überweisen müssen. Das Land hat die Entsorgungsanlagen gebaut und an die Gemeinden übergeben. Für Investitionen fehlt den Gemeinden jedoch oft das notwendige Geld. Die Gemeinden und die Betreiber der Anlagen zahlen also pro Jahr einen gewisse Abgabe an das Land. Das Land tätigt dann die durchzuführenden Investitionen. "Die Landesregierung hat heute beschlossen, dass die Gemeinden 1,84 Prozent des geschätzten Werts der Investitionen an das Land zahlen müssen. Das sind 4,1 Millionen Euro", sagte Landeshauptmann Durnwalder. Die Betreiber der Anlagen müssen 31,85 Euro pro Tonne an das Land abgeben. Bei 16.000 Tonnen macht das insgesamt 518.000 Euro aus.
Optimale Einzugsgebiete der Kläranlagen
Für die Abgrenzung und die Festlegung der optimalen Einzugsgebiete der Kläranlagen hat die Landesregierung heute einen Vorschlag für die Gemeinden ausgearbeitet. Das kürzlich im Landtag verabschiedete Wasserschutzgesetz sieht vor, dass das Land entsprechende optimale Einzugsgebiete im Einvernehmen mit den Gemeinden festlegt. "Das hat den Vorteil, dass es eine einheitliche Führung gibt, und dass auch die Tarife angepasst werden", erklärte Durnwalder. Zur zeit gibt es in den Gemeinden nämlich unterschiedliche Tarife. Was die Organisation anbelangt, schlägt die Landesregierung drei mögliche Arten vor: Bezirksgemeinschaften, Aktiengesellschaften oder Konsortien zwischen den Gemeinden. Die Landesregierung hat den Gemeinden auch die Abgrenzungen der Gebiete vorgeschlagen. "Ein Einzugsgebiet wäre Vinschgau, ein zweites Meran und Bozen, ein drittes Eisack- und Wipptal und schließlich das vierte Pustertal", zählte der Landeshauptmann auf. Die Gemeinden werden in einem weiteren Schritt ihre Meinungen dazu vorbringen. Danach kann endgültig entscheiden werden.
SAN