News / Archiv

News

Mit Gesetz Familienpolitik als Querschnittsaufgabe verankern

Bis September 2012 soll das neue Familienförderungsgesetz stehen. In ihm sollen alle Maßnahmen zur Familienförderung gebündelt und koordiniert werden. Bei der Familienkonferenz am Ritten sind heute (28. Oktober) die Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt und diskutiert worden. „Das neue Gesetz soll alle Maßnahmen zusammenfassen und aufzeigen, dass Familie eine Querschnittsaufgabe ist, der alle Bereiche verpflichtet sind“, so Landesrat Richard Theiner, dessen Ressort die Entstehung des neuen Gesetzes koordiniert.

Vollbesetzter Saal im Haus der Familien: in der ersten Reihe sitzen die Landesräte Theiner, Kasslatter Mur und Tommasini.

"Auf dem Weg zu einem Familienförderungsgesetz": Der Titel der Familienkonferenz 2011 in Lichtenstern am Ritten ist Programm. Über 150 Fachkräfte, die mit und für Familien arbeiten, diskutieren heute im Haus der Familie über das neue Gesetz zur Familienförderung, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat und das nun vom Familienressort des Landes gemeinsam mit allen Interessensgruppen ausgearbeitet werden soll. Landesrat Theiner, in dessen Kompetenzbereich die Familien-Agenden fallen, hat in seinen Ausführungen zu Beginn der Familienkonferenz klar zum Ausdruck gebracht, dass die Landesregierung kein Gesetz von oben einführen wolle, sondern dass die neu gesetzliche Regelung aus einem breit angelegten Diskussionsprozess entstehen müsse.

Karl Tragust, Leiter der Landesabteilung Familie und Sozialwesen, stellte die Grundzüge und Zielsetzungen des neuen Gesetzes vor. „Mit dem Familienförderungsgesetz wollen wir die bereits bestehenden vielfältigen Maßnahmen zugunsten der Familien organisch zusammenfassen und sichtbar machen. Die Herausforderung wird darin liegen, die Koordinierung und Querschnittsarbeit zu stärken. Familienpolitik kann nicht nur von einer Stelle umgesetzt werden, Familienpolitik betrifft alle Bereiche. Mit dem neuen Gesetz soll das Bewusstsein dafür geschaffen werden“, führte Tragust aus.

Im neuen Gesetz sollen neben der Definition von Familie und der Zusammenfassung der bereits vorhandenen Fördermaßnahmen auch konkrete Ziele der Familienpolitik festgeschrieben werden. Unter anderem soll das Familiengeld neu geregelt werden. „Die bestehenden drei Familiengelder, also Landesfamiliengeld, Familiengeld der Region und Familiengeld des Staates für einkommensschwache Familien sollen zu einem einzigen Landesfamiliengeld zusammengefasst werden. Das würde eine große bürokratischer Erleichterung mit sich bringen“, erklärte Abteilungsdirektor Tragust.

Auch die Kleinkinderbetreuung soll auf eine neue Grundlage gestellt werden. Tragust: „Wir streben eine Neuordnung der Kleinkinderbetreuung an. Geplant ist eine Finanzierung zu gleichen Teilen durch Land und Gemeinden. Führen sollen die Dienste die Gemeinden, die aber auch öffentliche oder private Träger beauftragen können. Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tageseltern sollen in Abstimmung mit den Betriebskitas den Bedarf abdecken.“

Die Definition von Familie als Gemeinschaftsaufgabe ist ein weiteres wichtiges Ziel des Gesetzes. Familienpolitik soll alle Bereiche von Zeitpolitik, familiengerechter Bildung, Wirtschaft, Sozial- und Gesundheitsdienste, Personalpolitik, Mobilität, Kultur, Sport und Freizeit, Urbanistik bis hin zum Wohnbau berücksichtigen. „Es soll festgeschrieben werden, dass das Land durch koordinierte Maßnahmen in allen für Familien wichtigen Bereichen die Familien fördert. Dazu soll das Land einen umfassenden Plan zur Familienförderung beschließen. Dieser Plan soll alle Maßnahmen und Ressourcen in den für Familien wichtigen Förderbereichen beinhalten“, so Tragust.

Außerdem soll im neuen Gesetz auch der Bereich Familie in der Landesverwaltung neu organisiert werden. Das Familienressort des Landes soll die Aktivitäten der Landesstellen und der externen öffentlichen und privaten Körperschaften koordinieren und bindet diese in die Ausarbeitung des Familienförderplans und des ebenfalls geplanten Familienberichts ein.

Im Anschluss an die Vorstellung von Abteilungsdirektor Tragust diskutierten die Landesräte Sabina Kasslatter Mur und Christian Tommasini mit Arno Kompatscher, dem Präsidenten des Gemeindenverbandes, Valentin Mair vom KFS, Irmgard Pörnbacher vom Bündnis für Familie und Irmgard Lantschner von Handelskammer über die Vorschläge des Familienressorts. Sowohl Landesrätin Kasslatter Mur als auch Landesrat Tommasini bekundeten ihre grundsätzliche Zustimmung. Tommasini: „Es ist unabdingbar, dass wir die Maßnahmen, die jetzt schon bestehen, gebündelt und koordiniert werden.“ Auch in seinem Zuständigkeitsbereich sei in den vergangen Jahren einiges in Sachen Familienförderung geschehen, so Tommasini: „Die Mittelstandsförderung im Wohnbau zielt natürlich im Besonderen auf die Unterstützung von jungen Familien.“

Auch Landesrätin Kasslatter Mur hat die Grundausrichtung und die Zielsetzungen für das Familienförderungsgesetz gelobt. Gleichzeitig hat sie einige Passagen hervorgehoben und eine besondere Berücksichtigung derselben gefordert. Für die Landesrätin haben Zeitpolitik, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Einbeziehung der Pflege in die Familienpolitik wichtig. „Das Gesetz darf nicht nur die Familie als Querschnittsaufgabe benennen, sondern muss auch die konkrete Umsetzung definieren. Außerdem darf es durch das Gesetz nicht dazu kommen, dass die unterschiedlichen Familienmodelle sich gegeneinander ausspielen“, warnte die Landesrätin.

Alle Informationen, Unterlagen und Dokumente zum Entstehungsprozess des Familienförderungsgesetzes gibt’s auf der Themenseite der Landesregierung: http://www.provinz.bz.it/land/landesregierung/2030.asp.

ohn

Bildergalerie

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap