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Studienbeihilfen für Schüler der Pflichtschulen

Die Landesverwaltung hat den Wettbewerb für die Vergabe von Studienbeihilfen für das Schuljahr 2002/03 an Schüler der Pflichtschulen ausgeschrieben; demnach müssen die Gesuche samt den erforderlichen Unterlagen innerhalb 17. Oktober beim Landesamt für Schul- und Hóchschulfürsorge, A. Hofer-Str. 18, Bozen, eingereicht werden.

Dem Antrag ist eine nicht beglaubigte Fotokopie der Steuererklärung 2001 für das Jahr 2000 beizulegen. Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe beträgt 2640 Euro und entspricht einem bereinigten Einkkommen von 1550 € für Schüler, die während des Schuljahres außerhalb der Familie wohnen; für Tagesheimschüler wird das Ausmaß der Beihilfe um 30 % reduziert. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens beträgt 17.500 €. - Anträge, die wegen Falscherklärung vom Genuß beantragter Beiträge ausgeschlossen wurden, werden für die Dauer von drei Jahren nicht mehr berücksichtigt; die Verwaltung ist ermächtigt, jederzeit mittels Stichproben die Richtigkeit der im Gesuch enthaltenen Angaben zu überprüfen.

Weitere Informationen gibt es im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Landhats VII, A. Hofer-Str. 18, Bozen, Tel. 0471 413305/3344/2925/2924; alles Wissenswerte und Gesuchsvordrucke sind auch im Internet zu finden: www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung/4001/schulfuersorge/pflichtschulen.

VA

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