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Schwarzarbeit im Visier
LPA - In diesen Tagen ist eine Sonderaktion aller Kontrollorgane im Bereich des Steuerwesens und der Sozialabgaben zur Aufdeckung der Schwarzarbeit und der Unterversicherung angelaufen. Die Finanzwache sowie Inspektoren des Steueramtes, des Arbeitsinspektorates, des NISF/INPS und des INAIL werden bis einschließlich November mehrere hundert Blitzbesuche bei Unternehmen in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen abstatten.
Ziel der Kontrollen ist die Feststellung der Personalien aller im Betrieb beschäftigten Personen, die Erhebung der jeweiligen Arbeitsverhältnisse sowie die Überprüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Einkommenssteuer und Sozialabgaben. Wie der zuständige Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, und der Leiter des Arbeitsinspektorates, Sieghart Flader, betonen, agieren die Kontrollorgane aufgrund von genau abgestimmten Einsatzplänen. Damit können einerseits Mehrfachkontrollen ausgeschlossen und andererseits die Ergebnisse der Untersuchungen von allen betroffenen Behörden gemeinsam verwertet werden. Die Koordination der arbeitsrechtlichen Aspekte der Kontrollen wird vom Arbeitsinspektorat der Landesabteilung für Arbeit ausgeübt.Laut Abteilungsdirektor Sinn können die von den Kontrollorganen aufgedeckten Fälle von Schwarzarbeit im Nachhinein nicht mehr straffrei saniert werden. Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig eine spontane Steuer- und Beitragsregelung bzw. Legalisierung von Schwarzarbeit vorzunehmen. Entsprechende Auskünfte über die Möglichkeiten der Herausführung aus der Schwarzarbeit und der Schattenwirtschaft erteilen die Landesagentur für Einnahmen, das Arbeitsinspektorat des Landes sowie das NISF und INAIL.
VFcl
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