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Anlaufstelle des Netzwerkes NIRVA nun auch in Südtirol

LPA - Die Landesabteilungen Arbeit sowie Familie und Sozialwesen sind gemeinsam mit dem Regierungskommissariat der Provinz Bozen dem Netzwerk NIRVA, das in Italien Information und Zugang zur unterstützten freiwilligen Rückkehr von Migranten bietet, beigetreten. Damit gibt es auch in Südtirol eine Anlaufstelle für an einer Rückkehr interessierte Nicht-EU-Bürger.

Luca Critelli, Direktor des Landesamtes für Senioren und Sozialsprengel, Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit und Carla Olivieri, Projektverantwortliche des Netzwerkes NIRVA auf gesamtstaatlicher Ebene (v.l.)

NIRVA steht für "Networking Italiano per i Rimpatri Volontari Assistiti" und ist ein italienweites Netzwerk von öffentlichen und privaten Institutionen, die Unterstützungs-, Sensibilisierungs- und Informationsarbeit in Bezug auf die unterstützte freiwillige Rückkehr von Migranten in ihr Herkunftsland leisten. 

"Die unterstützte freiwillige Rückkehr setzt, wie der Name schon sagt, Freiwilligkeit voraus. Es handelt sich um organisatorische und finanzielle Unterstützung bei der Rückreise und falls möglich auch Hilfe bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland", erklärt Carla Olivieri, Projektverantwortliche des Netzwerkes NIRVA auf gesamtstaatlicher Ebene. "Die Rückkehr in die Herkunftsländer soll menschenwürdig und für die Migrantinnen und Migranten sicher verlaufen."

Landesrat Roberto Bizzo, der der Pressekonferenz selbst nicht beiwohnen konnte, betont: "Die unterstützte freiwillige Rückkehr soll nicht als Scheitern des persönlichen Migrationsprozesses verstanden werden, sondern als Möglichkeit, neu zu beginnen."

Heute (9. November) sind dem Netzwerk NIRVA die Landesabteilungen Arbeit sowie Familie und Sozialwesen und das Regierungskommissariat der Provinz Bozen beigetreten. "Damit haben Nicht-EU-Bürger in Südtirol, die nicht mehr in Italien bleiben möchten oder können und sich für eine Rückkehr in ihr Heimatland entschließen, einen lokalen Ansprechpartner und können schneller an Informationen über die unterstützte freiwillige Rückkehr gelangen", unterstreicht Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, die Bedeutung des Beitritts. 

Das Netzwerk NIRVA wird vom Innenministerium und vom Europäischen Rückkehrerfonds kofinanziert. Letzterer ist einer von vier Fonds des EU-Programms SOLID - Solidarität und Steuerung von Migrationsflüssen. Der Rückkehrerfonds finanziert die unterstützte freiwillige Rückkehr durch jährliche Ausschreibungen für Projekte, die Konzepte für die freiwillige Rückkehr vorsehen und sich an lokale Gebietskörperschaften, Nichtregierungsorganisationen usw. richten, sowie durch Maßnahmen wie das Netzwerk NIRVA.

NIRVA besteht neben der nationalen Koordinierungsgruppe in Rom aus 20 Regionalen Anlaufstellen sowie aus über 250 Mitgliedern - öffentlichen und privaten Einrichtungen - in ganz Italien, die mit den regionalen Anlaufstellen zusammenarbeiten. "Mit dem Beitritt der Abteilungen Arbeit und Familie und Sozialwesen des Landes zusammen mit dem Regierungskommissariat ist nun auch Südtirol im Netzwerk vertreten", so Helmuth Sinn.   

Die Ansprechpersonen sind Sabine Hofer und Karin Girotto von der Koordinierungsstelle für Einwanderung der Landesabteilung Arbeit, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen, Tel. 0471 418596 bzw. 418590, Email: koordinierung-einwanderung@provinz.bz.it

Des weiteren gibt es eine von der nationalen Koordinierungsgruppe eingerichtete Info-Hotline für interessierte Migrantinnen und Migranten: 06 069941477, die von Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr erreicht werden kann; Informationen sind zudem unter www.retenirva.it zu finden.

Die unterstützte freiwillige Rückkehr wird in Italien seit 1991 mit Regierungsgeldern umgesetzt. Bis 2009 haben etwa 7.000 Migranten das Angebot in Anspruch genommen. 70 Prozent davon kamen im Zuge der Balkankriege Anfang der neunziger Jahre bzw. Anfang 2000 aus dem Kosovo nach Italien. Seit 2009 wird die unterstützte freiwillige Rückkehr über den Europäischen Rückkehrerfonds kofinanziert. Von Juni 2009 bis Juni 2010 haben 228 Migranten, davon vier aus Südtirol, das Angebot der unterstützten freiwilligen Rückkehr in Italien in Anspruch genommen. Von Juni 2010 bis Juni 2011 wurden 208 Migranten, davon zwei aus Südtirol, unterstützt. Im laufenden Programmjahr können italienweit insgesamt 530 Maßnahmen zur unterstützten freiwilligen Rückkehr finanziert werden.

Das Angebot einer unterstützten freiwilligen Rückkehr kann angenommen werden von Opfern von Menschenhandel, von Drittstaatsangehörigen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, die eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen haben oder die die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt in einem EU-Staat nicht oder nicht mehr erfüllen. Wer das Angebot einer unterstützten freiwilligen Rückkehr in Anspruch nimmt, verzichtet auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Von der Maßnahme ausgeschlossen sind EU-Bürger, Personen mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung sowie Personen, die eine Ausweisungsverfügung erhalten haben.

mpi

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