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Landesregierung ficht Steuerdekret des Staates an

Ein Steuerdekret des Staates, mit dem die Regionen, Provinzen und öffentlichen Betriebe zu harten Sparmaßnahmen gezwungen werden, wird die Landesregierung vor dem Verfassungsgericht anfechten. Die Anfechtung wurde heute (14. November) nicht beschlossen, um den Sparmaßnahmen zu entkommen, sondern vielmehr aufgrund der Tatsache, dass dem Land die Anwendung des Stabilitätspakts zustehe.

Zwischen zehn und 30 Prozent belaufen sich die Einsparungen, die der Staat für die unterschiedlichsten Bereiche vorgibt: vom Gesundheitswesen über die Verwaltung bis hin zu Beratungsaufträgen. "Falls eine öffentliche Verwaltung nicht in der Lage ist, diese Sparziele umzusetzen, kann diese Verwaltung von der Regierung aufgelöst werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Dies könne eine Regionalregierung genauso treffen, wie die Landesregierung oder eine Sanitätsverwaltung, so Durnwalder. Mehr noch: Die Bestimmung sieht auch vor, dass einmal abgesetzte Verwalter zehn Jahre lang keine öffentliche Aufgabe mehr übernehmen dürften.

"Ganz abgesehen davon, dass uns diese Maßnahme überzogen erscheint, geht es uns darum, unsere Zuständigkeiten zu verteidigen", so der Landeshauptmann, der heute mit seiner Regierungsmannschaft beschlossen hat, das entsprechende Steuerdekret der römischen Regierung vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Der Landesregierung stößt hier vor allem sauer auf, dass die Umsetzung des Stabilitätspakts in Südtirol dem Land obliege. So ist es die Landesregierung, die darüber zu wachen hat, inwieweit die öffentlichen Betriebe den Pakt einhalten oder nicht.

Deshalb wurde im Dekret eine Schutzklausel für autonome Länder vorgesehen. "In Südtirol müsste demnach eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut erarbeitet werden, in der die Umsetzung definiert wird", so Durnwalder heute. Der Haken ist allerdings: Bis zum Inkrafttreten einer solchen autonomen Regelung gelte die staatliche. "Die Regierung könnte damit auch einfach nur auf Zeit spielen und die Verabschiedung der Durchführungsbestimmung verzögern", so der Landeshauptmann. Um dieses Risiko erst gar nicht einzugehen, zieht die Landesregierung nun vors Verfassungsgericht.

chr

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