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Halbzeit für Sanierungen
Noch bis zum 10. Oktober können schwarz beschäftigte Arbeitnehmer aus Nicht-Eu-Ländern legalisiert werden. Für Haushaltsangestellte und Pflegekräfte hingegen besteht diese Möglichkeit noch bis zum 11. November. Darauf verweist die Landesabteilung für Arbeit in einer Aussendung.
Bekanntlich können Arbeitgeber bisher illegal beschäftigte Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern legalisieren lassen. Die Möglichkeit besteht für alle abhängigen Arbeitnehmer, die mindestens seit 10. Juni 2002 ein Arbeitsverhältnis haben. Der entsprechende Antrag ist vom Arbeitgeber zu stellen. Die Gesuchsvordrucke sind in jedem Postamt erhältlich. Seit einigen Tagen liegen nun auch die deutschsprachigen Vordrucke auf.
Voraussetzung für die Legalisierung ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen für mindestens auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis einzugehen. Zudem sind für die Legalisierung von Haushaltshilfen und Pflegekräfte von Seiten des Arbeitgebers insgesamt 330 Euro und für die übrigen Arbeitnehmer jeweils 800 Euro als Pauschalsumme zu bezahlen. Damit sind alle Vergehen in bezug auf das irreguläre Arbeitsverhältnis abgegolten. Auch die Arbeitnehmer ohne Aufenthaltsgenehmigung können nicht mehr wegen der Verletzung der Aufenthaltsbestimmungen belangt werden.
Weitere Informationen zu den Legalisierungen erteilen die Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaften und die Patronate.
VA
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