News / Archiv

News

Runder Tisch zum Flughafen: Formel für Startbahn-Länge erläutert

Mit spezifisch technischen Fragen hat sich der Runde Tisch zur Anpassung des Bozner Flughafens heute (24. November) im Palais Widmann in Bozen befasst. In erster Linie ging es bei dieser letzten Sitzung um die weltweit vorgegebene Formel zur Berechnung der Länge von Start- und Landebahn eines Flughafens der Kategorie 2C, mit der für Bozen eine Bahnlänge von 1431 Metern errechnet wird.

Seit Monaten bemühen sich die Landesräte Thomas Widmann und Florian Mussner im Auftrag der Landesregierung, an einem Runden Tisch mit allen Betroffenen alle Fragen zur Entwicklung des Bozner Flughafens zu klären. "Wir haben uns bisher mit den Auflagen der Flugsicherheitsbehörde ENAC ebenso befasst, wie mit Flughafenkategorien, Flugzeugtypen und den Inhalten des Masterplans", so Widmann. Sein Fazit: "Ich denke, dass wir in nahezu allen Bereichen Antworten geliefert und Klarheit geschaffen haben."

Heute stand die Berechnung der Länge der Start- und Landebahn im Mittelpunkt, wobei der Mobilitätslandesrat zunächst betonte, dass der Bozner Flughafen in der Kategorie 2C bleiben, also in keinem Fall in eine höhere Kategorie vorrücken solle. Demnach sei das Ziel, einen kleinen Regionalflughafen zu etablieren, der neben den Rom-Flügen auch noch zwei, maximal drei internationale Anbindungen garantiere. "Diese sollen mit 50- bis 70-Sitzern erfolgen, wobei wir den Fluggesellschaften garantieren müssen, dass sie bei allen Bedingungen fliegen können", so der Landesrat.

Für jede Flughafenkategorie gebe es eine international vorgegebene Formel, nach der die Mindest-Bahnlänge errechnet werden kann. Diese wurde heute von Manfred Mussner, Bozner Vertreter der Flugsicherheitsbehörde ENAC, im Detail erläutert. Demnach sei die Basislänge für einen Flughafen der Kategorie 2C 1199 Meter, allerdings gelte diese für einen Flughafen auf 0 Metern Meereshöhe, bei 15 Grad Celsius mittlerer Höchsttemperatur sowie bei 0 Grad Bahnneigung. Setze man die Parameter für Bozen in die Formel ein, ergebe sich eine Bahnlänge von 1431 Metern.

"Das ist eine international vorgegebene Länge, es ist nun eine politische Entscheidung, die Piste auf diese Länge zu bringen oder künftig auf die Flughafenkonzession zu verzichten", so Widmann. Letztere Option bringe aber keine Schließung des Flughafens mit sich. "Er würde dann wieder an den Staat fallen, der die Konzession neu ausschreiben würde - unser Einfluss auf die Entwicklung wäre damit verloren", erklärte der Landesrat. Deshalb werde er der Landesregierung innerhalb der nächsten 30 Tage den Beschluss vorlegen, die Bahn auf die errechnete Länge zu bringen und den Masterplan zur Flughafenentwicklung gutzuheißen.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap