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Landesregierung: Naturnser Gästebetten, Lodnerhütte, Siegesdenkmal und Familiengeld

Die Genehmigung des Tourismuskonzepts von Naturns, der Kauf der Lodnerhütte, das neue Museum unter dem Siegesdenkmal sowie das Anrecht auf Familiengeld für EU-Bürger standen heute (19. Dezember) ebenfalls auf der Tagesordnung der Landesregierung.

Tourismuskonzept Naturns: 500 neue Betten, 25 Camping-Abstellplätze
Die Landesregierung hat heute das Tourismusentwicklungskonzept der Gemeinden Naturns begutachtet und einer Aufstockung des Bettenkontingents zugestimmt. Während die Gemeinde allerdings eine Erhöhung der Bettenanzahl um 600 angestrebt hatte, gewährte die Landesregierung nur 500 zusätzliche Betten. Auch 80 neue Camping-Abstellplätze hatte die Gemeinde gefordert, die Landesregierung hat schließlich 25 genehmigt.

Land kauft CAI die Lodnerhütte ab
Die Landesregierung hat heute beschlossen, die Lodnerhütte in der Texelgruppe zu kaufen. Die Hütte, die sich auf dem Gemeindegebiet von Partschins befindet und Ausgangspunkt für die Bergtouren auf den Lodner, die Hohe Weiße, den Tschigat oder das Roteck ist, wird der Sektion Meran des italienischen Alpenvereins CAI um 607.000 Euro abgekauft.

Museum unter dem Siegesdenkmal: Finanzierungsvorschlag andiskutiert
Unter dem Siegesdenkmal in Bozen soll ein Dokumentationszentrum eingerichtet werden, in dem unter anderem die Geschichte des Denkmals und Südtirols Geschichte der Zwischenkriegszeit erklärt werden. Nachdem die unterirdischen Räume adaptiert worden sind, sollen nun Land und Stadt die Ausstellung einrichten – wenn das zuständige Ministerium in Rom die Pläne gutheißt. Vor wenigen Tagen ist aus Rom ein Finanzierungsvorschlag eingetroffen, den die Landesregierung heute begutachtet hat. Der Vorschlag sieht vor, dass Land und Stadt jeweils 100.000 Euro zur Ausstellung beisteuern, während der Staat den Großteil der Kosten von 634.000 Euro trägt. Bei ihrer nächsten Sitzung will die Landesregierung entscheiden, ob sie dem Vorschlag zustimmt oder ihn ablehnt.

Familiengeld: Wohnsitzklausel wird nicht mehr angewandt
Das Landesgesetz, das die Auszahlung des Familiengeldes regelt, sieht vor, dass EU-Bürger Anrecht auf das Familiengeld des Landes haben, wenn sie ihren Wohnsitz in Südtirol haben. Ein österreichischer Staatsbürger, der in Südtirol ansässig ist, seinen Wohnsitz aber in Österreich hat, ist gegen diese Regelung vorgegangen und hat in einem EU-Vertragsverletzungsverfahren Recht bekommen. Deshalb hat die Landesregieung heute beschlossen, die Wohnsitzklausel nicht mehr anzuwenden.

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