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Kassationsgerichtshof weist finanzielle Nachforderungen der Krankenhausärzte zurück - LR Theiner zufrieden

LPA - Eine wichtige Entscheidung hat der Kassationsgerichtshof am vergangenen Montag (19. Dezember) im Rechtsstreit der Ärztegewerkschaft ANAAO gegen das Land getroffen. So wurden die finanziellen Nachforderungen der Gewerkschaft betreffend die freiberufliche Tätigkeit innerhalb der Krankenhäuser endgültig abgewiesen.

Rund 400 Krankenhausärzte unter Federführung der Ärztegewerkschaft ANAAO hatten eine rückwirkende Entschädigung seit dem Jahr 2000 dafür gefordert, dass es ihnen in den vergangenen Jahren verwehrt gewesen war, freiberuflich zu arbeiten. Zudem forderte die Gewerkschaft die rückwirkende Zahlung einer gesonderten Vergütung für jene Ärzte, die in einem ausschließlichen öffentlichen Dienstverhältnis ohne freiberufliche Zusatztätigkeit stehen. Diese beiden Nachforderungen hätten Mehrkosten für die öffentliche Hand und den Steuerzahler in der Höhe von rund 40 Millionen Euro bedeutet.

Nach Abweisung der Forderungen der Ärztegewerkschaft durch das Landesgericht Bozen im Jahr 2007 und durch das Oberlandesgericht 2008 erging nun das endgültige Urteil des Kassationsgerichtshofes in Rom, das den Rekurs der Ärztegewerkschaft ANAAO ebenfalls abwies.

"Wir warten noch auf die genaue Urteilsbegründung des Kassationsgerichtshofes. Wir haben immer den Standpunkt vertreten, dass die Krankenhausärzte in Südtirol seit jeher schon mehr Gehaltselemente haben als ihre Kollegen im restlichen Staatsgebiet und dass ihnen durch die Einschränkung der freiberuflichen Tätigkeit bis 2009 keinerlei finanzielle Nachteile entstanden sind", so das Fazit von Gesundheitslandesrat Richard Theiner. "Insofern bestätigt das endgültige Urteil des Kassationsgerichtshofes unseren Standpunkt und die finanziellen Nachforderungen sind mit dem Urteil endgültig geklärt."

mpi

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