News / Archiv

News

Landesregierung: Weg frei für Abschaffung des Zuschlags auf Strom

Im Rahmen einer Sondersitzung hat die Landesregierung heute (11. Jänner) den Weg zu einer Abschaffung des Landes- sowie des Gemeindezuschlag auf den Strompreis freigemacht. Während der Landeszuschlag per Gesetz abgeschafft werden soll, wird den Gemeinden der Verzicht auf ihren Zuschlag freigestellt. "Wir laden sie dazu aber ein", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Die Neuregelung der Besteuerung des Strombezugs findet - wie so vieles dieser Tage - ihren Ursprung in den Bemühungen der Regierung Monti, den Staatshaushalt zu sanieren. So hat die Regierung Ende des letzten Jahres für alle Provinzen mit Normalstatut den Provinz- bzw. Gemeindenzuschlag auf den Strompreis abgeschafft und gleichzeitig die Staatssteuern auf den Strom angehoben. Den autonomen Ländern wurde es indes freigestellt, die beiden Zuschläge beizubehalten. "Damit hätten sich Südtiroler Haushalte und Unternehmen aber einem weit höheren Strompreis gegenüber gesehen als die Abnehmer in anderen Regionen, weil neben der erhöhten Staatssteuer auch die beiden Zuschläge zu bezahlen gewesen wären", so der Landeshauptmann heute.

Um diesen Wettbewerbsnachteil aus dem Weg zu schaffen, hat die Landesregierung im Dringlichkeitsweg die Voraussetzungen für eine Abschaffung von Landes- und Gemeindezuschlag geschaffen. So hat sie einen Gesetzentwurf genehmigt, der vorsieht, dass der Landeszuschlag rückwirkend mit Anfang des Jahres auf Null gesetzt würde. Was den Gemeindenzuschlag betrifft, so sieht der Gesetzentwurf eine Frist von 120 Tagen vor, innerhalb derer die Gemeinden eine Abschaffung beschließen können. "Wir laden die Gemeinden aber in jedem Fall dazu ein, den Zuschlag abzuschaffen, um die Südtiroler nicht höheren Strompreisen auszusetzen", so Durnwalder. Der heute von der Landesregierung genehmigte Gesetzentwurf wird nun dem Landtag weitergeleitet.

Nachdem bis zur Verabschiedung bzw. zum Inkrafttreten des heute genehmigten Gesetzentwurfs aber einige Zeit vergehen wird, hat die Landesregierung heute noch einen zweiten Beschluss gefasst. Dieser sieht die sofortige Aussetzung der Akkontozahlungen vor, die Stromunternehmen auf die Zuschläge zu leisten hatten, und zwar bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung. "Damit vermeiden wir Verwirrung und zudem auch den bürokratischen Aufwand, der betrieben werden müsste, wenn die Akkontozahlungen rückzuerstatten oder zu verrechnen wären", so der Landeshauptmann.

Selbstverständlich verzichten Land und Gemeinden bei einer Abschaffung der Zuschläge auf beträchtliche Einnahmen. Bisher wurden an Stromsteuern und -zuschlägen in Südtirol rund 28,5 Millionen Euro jährlich eingehoben. Sieben davon gingen auf das Konto des Staatsanteils an der Steuer, 5,5 auf jenen der Gemeinden, 16 auf jenen des Landes. Wie hoch allerdings die Ausfälle sein werden, hängt von der Einstufung der neuen Staatssteuer ab. Sollte diese als Sondersteuer zur Sanierung des Staatshaushalts eingestuft werden, würde die Regierung darauf bestehen, den vollen Betrag zu kassieren. "Wir müssen darauf pochen, dass wir unseren Anteil an diesen Steuern bekommen", so Durnwalder. Davon hängt letztlich auch der finanzielle Ausfall für die Gemeinden ab, verpflichtet sich das Land im Gesetzentwurf doch, die Mindereinnahmen der Gemeinden auszugleichen, und zwar in dem Maß, in dem auch der Staat die entgangenen Gelder rückerstattet.

Die Landesregierung wird nun in jedem Fall umgehend das Gespräch mit den Gemeinden suchen, um das weitere Vorgehen abzusprechen und sie gleichzeitig dazu einzuladen, auf den Gemeindezuschlag zu verzichten.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap