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Landesregierung verlängert Frist für Erstellung der Gefahrenzonenpläne

Ursprünglich hätte jede Südtiroler Gemeinde bereits bis Ende des vergangenen Jahres einen Gefahrenzonenplan ausarbeiten müssen, nun hat die Landesregierung in Absprache mit dem Rat der Gemeinden eine Fristverlängerung beschlossen: Bis Ende 2015 sollen die Gefahrenzonenpläne aller 116 Gemeinden vorliegen.

Fast genau vor einem Jahr hat die Landesregierung den ersten Gefahrenzonenplan, jenen der Gemeinde Burgstall, genehmigt. Bis Ende 2011 lagen erst 41 Gefahrenpläne vor; ein gutes Drittel der 116 Südtiroler Gemeinden war nicht in der Lage, die Pläne in der ursprünglich vorgesehenen Frist zu erstellen. „Die Gemeinden konnten die Frist nicht einhalten, weil die Erstellung eines Gefahrenplanes sehr komplex ist", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Heute hat die Landesregierung die Frist nach Absprache mit dem Rat der Gemeinden verlängert und bis Ende 2015 gestreckt. Entsprechend einer Prioritätenliste müssen 2012, 2013 und 2014 jeweils 19 Gemeinden die Gefahrenzonenpläne vorlegen, 2015 die übrigen 18 Gemeinden.

Wie Landeshauptmann Durnwalder erklärte, wird die Erstellung der Gefahrenzonenpläne bzw. die darin vorgesehene Ausweisung von roten Zonen in besonders gefährdeten Gebieten zu erheblichen Kosten für die öffentliche Hand führen: "Durch die Eintragung als rote Zone sind beispielsweise keine Erweiterungen möglich, auch der Wiederaufbau eines abgebrochenen Bauwerks ist untersagt. Dadurch verlieren Liegenschaften ihren Wert und deshalb drängen die Gemeinden natürlich auf Sicherheitsmaßnahmen, die eine Einstufung als gelbe Zone ermöglichen. Die Arbeiten dafür sind allerdings sehr kostspielig und würden sich auf dem gesamten Landesgebiet auf etwa eine Milliarde Euro belaufen."

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