News / Archiv

News

Südtirol-Pass: Nur Online-Ansuchen garantieren Abwicklung bis 14. Februar

Ab 14. Februar gilt das neue Tarifsystem im Südtiroler Nahverkehr. Wer auf Nummer sicher gehen will, seinen neuen Südtirol-Pass bis zu diesem Termin in Händen zu halten, bis dato aber noch nicht darum angesucht hat, sollte einzig auf das Ansuchen via Web setzen. Für Anträge, die jetzt noch auf Papier eingereicht werden, besteht keine Garantie, dass sie rechtzeitig abgewickelt werden können.

Der Aufruf des Mobilitätsressorts des Landes ist demnach ein klarer: Berufspendler und alle jene, die mit 14. Februar nahtlos auf das neue System umsteigen wollen, sollten unverzüglich den neuen Südtirol-Pass beantragen, und zwar online unter www.suedtirolmobil.info. Für Ansuchen, die dagegen auf Papier abgegeben werden, kann nicht garantiert werden, dass der Pass rechtzeitig beim Antragsteller eintrifft, zumal der Ansturm auf den neuen Südtirol-Pass groß ist: Mehr als 30.000 online-Ansuchen und weit mehr als 10.000 Ansuchen per Formular waren in diesen Wochen zu bewältigen.

"Die gesamte Umstellung des Tarifsystems im öffentlichen Nahverkehr ist ein sehr komplexes Unterfangen", betont indes Landesrat Thomas Widmann. Bereits vor rund einem Jahr hatte die Landesregierung deshalb die anstehenden Neuerungen im Tarifsystem bekannt gegeben und mit der technischen Umrüstung begonnen, seit Monaten läuft eine intensive Informationskampagne, seit Mitte November kann der neue Südtirol-Pass beantragt werden. Doch: Die Bearbeitung der Ansuchen, die Abwicklung der Formalitäten und die Zusendung der Kärtchen per Post nehmen Zeit in Anspruch. Vor allem die fehlerhaft oder unleserlich ausgefüllten Ansuchen bringen dabei einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand mit sich.

Schneller zu bearbeiten sind die Anträge per Internet, für die die Daten des Antragstellers, dessen Steuernummer, falls vorhanden die Ausweisnummer des derzeitigen Abos,  evtl. die Bankkoordinaten sowie für den Familientarif auch die Daten des jüngsten Kindes unter 18 Jahren bereitzuhalten sind. Dazu verlangt das Gesetz zu Selbsterklärungen, dass auch eine Kopie des Personalausweises einzuscannen und hochzuladen ist. Wer seine Rechnungen per Bankeinzug zahlen möchte, muss zudem das unterschriebene RID-Formular beilegen.

Nach Beantragung wird der Südtirol-Pass per Post zugesandt, dazu gibt's ein Info-Blatt zu Aktivierung und Anwendung der Karte. Alle Informationen zum neuen Südtirol-Pass finden sich auch unter www.suedtirolmobil.info oder telefonisch unter der InfoMobilität-Hotline 840 000 471.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap