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Onlus-Organisationen brauchen staatliche Konzessionsgebühren nicht zahlen

LPA - Das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten weist darauf hin, dass Onlus-Organisationen von der Bezahlung staatlicher Konzessionsgebühren befreit sind - nur bedingt jedoch von der Bezahlung des TV-Sonderabonnements.

Mehrere Vereine, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, erhielten in den vergangenen Tagen die Aufforderung, die Gebühr für das TV-Sonderabonnement für Vereine einzuzahlen.

Da es sich bei der Abo-Gebühr um eine Steuer handelt, kommt in diesem Fall nur bedingt die Befreiung von der Bezahlung zur Anwendung, die für die ONLUS-Organisationen vorgesehen ist. Die Gebühr muss somit auch von jenen Vereinen entrichtet werden, welche ONLUS sind, sofern sie über ein Fernsehgerät verfügen und sofern die Befreiung für das heurige Jahr nicht binnen 31. Oktober 2011 beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung beantragt und von diesem gewährt wurde.

Jene Vereine, die die Aufforderung erhalten haben, jedoch über kein Fernsehgerät verfügen, sind aufgerufen sich direkt mit der Abonnementabteilung der RAI in Verbindung zu setzen (Rufnummer 0471/902442).

Wie das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten mitteilt, sind Onlus-Organisationen jedoch von der Bezahlung der staatlichen Konzessionsgebühren befreit. Informationen zu dieser Regelung gibt es auch im Internet, und zwar unter www.abbonamenti.rai.it/Speciali/TassaConcGov.aspx.

SAN

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