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Kleinkrafträder: Alte Kenntafeln innerhalb 14. Februar austauschen

LPA - Ab 14. Februar 2012 müssen definitiv alle Kleinkrafträder mit der neuen Kenntafel und der neuen Zulassungsbescheinigung ausgestattet sein. Darauf macht das Mobilitätsressort des Landes aufmerksam.

Seit Frühjahr des Vorjahres läuft gemäß den staatlichen Bestimmungen die Aktion zum Austausch der alten Nummernschilder. Wer dem noch nicht Folge geleistet hat, hat jetzt noch zwei Wochen Zeit, dies zu erledigen.

Für Kleinkrafträder, die vor dem 14. Juli 2006 zugelassen wurden und noch mit alter Kenntafel und alter Zulassungsbescheinigung ausgestattet ist, sind innerhalb 14. Februar 2012 die Ausstellung der neuen Kenntafel mit sechs Ziffern und der neuen Zulassungsbescheinigung beim Schalterdienst der Landesabteilung Mobilität, Landhaus 3B, Crispistraße 10, in Bozen zu beantragen. Die Schalter sind von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und am Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr. Mitzubringen sind die alte Kenntafel und die alte Zulassungsbescheinigung (“certificato di idoneitá tecnica“).

Der Antrag wird gleich bearbeitet und die neue Kenntafel und die neue Zulassungsbescheinigung werden sofort ausgehändigt. Die Kosten belaufen sich auf 51,16 Euro. Der Eigentümer des Kleinkraftrades kann auch eine andere Person mit einer Vollmacht schicken, der Antrag muss allerdings auf jeden Fall vom Eigentümer unterzeichnet werden.

Sollte die alte Zulassungsbescheinigung nicht mehr gefunden werden, muss mit einer Verlustanzeige mit Angabe der  Fahrgestellnummer eine Abnahme des Kleinkraftrades in der Landesprüfstelle in der S. Schwarz-Straße 40, Industriezone, in Bozen gemacht werden (ohne Vormerkung täglich von Montag bis Freitag 8.15 bis 11.15 Uhr). Auch dort werden die neuen Unterlagen sofort ausgehändigt. Die Kosten betragen 67,16 Euro.

Wenn hingegen nur die Kenntafel verloren wurde, muss man sich mit einer Verlustanzeige an den Schalterdienst in der Crispistraße wenden.

Wer nach dem 14. Februar 2012 weiterhin mit der alten Kenntafel zirkuliert, riskiert eine Geldstrafe von 389 bis 1559 Euro.

Weitere Informationen unter der Info-Nr. „Führerscheine- Kraftfahrzeuge“ unter der Rufnummer 840 000 426.

SAN

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