News / Archiv

News

Kfz-Steuer: "Superbollo" muss getrennt bezahlt werden

Das Landesamt für Abgaben teilt mit, dass der Betrag der Kraftfahrzeugsteuer, der in der vom Land mit Post zugestellten Mitteilung zur Fälligkeit angegeben ist, nicht die Kraftfahrzeug-Staatszusatzsteuer, den so genannten „Superbollo“ enthält. Die Zusatzsteuer muss per F24-Vordruck eingezahlt werden.

Die staatliche Kfz-Zusatzsteuer, der "Superbollo", muss nicht an das Land, sondern über die Agentur für Einnahmen und den Vordruck "F24 elementi identificativi"  an den Staat bezahlt werden.

Ab dem heurigen Jahr müssen Fahrzeuge mit einer Leistung über 185 Kilowatt die Zusatzsteuer entrichten, und zwar innerhalb desselben Termins wie die  Landeskraftfahrzeugsteuer. Weitere Auskünfte erteilt die staatliche Agentur für Einnahmen.

ohn

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap