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Beiträge für Familienbildungsarbeit: Ansuchen bis 28. Februar

LPA - Körperschaften können noch bis zum 28. Februar um einen Beitrag für ihre ordentliche Tätigkeit, Projekte und Investitionen im Bereich Familienbildungsarbeit ansuchen, und zwar bei der Familienservicestelle in der Landesabteilung Familie und Sozialwesen in Bozen. Darauf macht das Ressort von Landesrat Richard Theiner aufmerksam. Am 2. Februar hat die Familienservicestelle bei einem Infotreffen auf die Kriterien für die Beitragsgewährung hingewiesen.

Infotreffen der Familienservicestelle für die Vertreter von Familienbildungsorganisationen

Zahlreiche Vertreter von Familienbildungsorganisationen, von Eltern-Kind-Zentren, Bildungsausschüssen, aber auch von Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die vor Ort unterschiedliche Initiativen und Angebote für Familien wie Kurse, Vorträge, Workshops, Gesprächsrunden, Eltern-Kind-Gruppen usw. organisieren, waren bei der Infoveranstaltung der Familienservicestelle anwesend.

Bei dieser Gelegenheit stellten drei Organisationen – der Verein Freundschaft und Solidarität (Meran), das Eltern-Kind-Zentrum Sarntal und die Gemeinde Naturns – ihre eigenen engagierten Vorzeigeprojekte zur Familienarbeit vor.

„Es ist wichtig, dass hinter jedem Projekt ein pädagogisches Konzept steht. Reine Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsangebote werden nicht finanziell unterstützt“, betont Michaela Stockner von der Familienservicestelle. Gefördert werden daher vorwiegend Angebote, die dazu beitragen, die partnerschaftliche Beziehung, die Erziehungskompetenz der Eltern und Erziehenden, die Entwicklung des Kindes, die Beziehungen zwischen Eltern und Kind sowie die Familie als Mehrgenerationensystem zu fördern. Weiters werden Programme gefördert, die zur maßgeblichen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen und Kooperationsprogramme zur Stärkung der Vernetzung zwischen verschiedenen Akteuren, die mit und für Familien arbeiten. Im heurigen Jahr liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung der Vaterschaft und demnach werden Initiativen in diesem Rahmen vorrangig gefördert. Darauf macht das Ressort von Landesrat Theiner aufmerksam.

Private und öffentliche Körperschaften, welche im heurigen Jahr um einen Beitrag für ihre ordentliche Tätigkeit, für Projekte und Investitionen im Bereich Familienbildungsarbeit ansuchen wollen, können die entsprechende Gesuche bis zum 28. Februar 2012 bei der Familienservicestelle in der Abteilung Familie und Sozialwesen einreichen. Die Kriterien sowie die entsprechenden Gesuchsvordrucke 2012 können im Internet unter www.provinz.bz.it/sozialwesen/kindheit-familie/1277.asp abgerufen werden.

Weitere Informationen erteilt die Familienservicestelle der Landesabteilung Familie und Sozialwesen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen (Rufnummer: 0471 418207/45, E-Mail familienservicestelle@provinz.bz.it).

SAN

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