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Mobilitätsressort appelliert: Südtirol Pass umgehend aktivieren

Wer den Südtirol Pass, das neue Ticket für den öffentlichen Nahverkehr in Südtirol, zugeschickt bekommen hat, sollte sich vor Augen halten, dass der Pass aktiviert werden muss, bevor er zum ersten Mal verwendet werden kann. Das Mobilitätsressort des Landes ersucht deshalb alle Nutzer, die den Südtirol Pass noch nicht freigeschaltet haben, dies umgehend zu erledigen.

Freigeschaltet werden kann der neue Südtirol Pass entweder online über das Benutzerkonto oder telefonisch unter der Nummer 840 000 471. Wer den Südtirol Pass via Internet freischalten möchte, muss im persönlichen Benutzer-Konto nur die Nummer des erhaltenen Passes eingeben und diese bestätigen. Bei einer telefonischen Aktivierung ist zusätzlich die Steuernummer für den Datenabgleich anzugeben. Ab der kommenden Woche kann die Aktivierung der Pässe auch bei den Fahrkartenschaltern erfolgen. Mit der Freischaltung bestätigt jeder Antragsteller, dass er den richtigen Ausweis erhalten hat, und meldet sich im System als Nutzer an. "Ohne diese Aktivierung kann der Südtirol Pass nicht verwendet werden", heißt es aus dem Mobilitätsressort der Landesregierung.

Wer als Bezahloption den Bankeinzug gewählt, die notwendigen Dokumente eingereicht und seinen Pass aktiviert hat, dem steht der Nutzung des neuen Tickets ab 14. Februar nichts mehr im Wege. Eine Übergangsregelung gibt's dagegen für jene, die sich für die aufladbare (Prepaid-)Karte entschieden haben: "Aus technischen Gründen und um dem großen Ansturm gerecht werden zu können, kann das erste Aufladen auch nach der ersten Nutzung nachgeholt werden, und zwar noch bis Ende Februar", erklärt man im Mobilitätsressort. Die Inhaber einer solchen Prepaid-Karte können demnach am 14. Februar mit ihrem Südtirol Pass starten, das Aufladen aber noch bis Monatsende nachholen. In der Zwischenzeit getätigte Fahrten werden nachträglich verrechnet.

Bis Ende Februar ist auch noch Zeit, bei der Beantragung des Südtirol Passes eventuell fehlende Dokumente nachzureichen. Wer also etwa die Kopie der Identitätskarte oder - bei Bankeinzug - das RID-Formular noch nicht eingereicht oder im Web hochgeladen hat, hat ebenfalls noch bis Ende Februar Zeit, dies nachzuholen.

chr

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