News / Archiv

News

Rechnungshof: Land zieht vor Verfassungsgericht

Dass der Rechnungshof eigene Verwaltungskontrollen in Gemeinden und Landesbetrieben durchführt, will die Landesregierung nicht hinnehmen. "Es gibt eine Durchführungsbestimmung, die diese Aufgabe dem Land zuschreibt, das dann den Rechnungshof informiert", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Die Landesregierung hat daher das Verfassungsgericht angerufen, um die Zuständigkeitsfrage zu klären.

In den Gemeinden Bozen, Meran, Brixen, Leifers, Bruneck, Ritten und Kaltern sowie in den Gesundheitsbezirken hat der Rechnungshof Verwaltungskontrollen angekündigt, die der Landesregierung sauer aufstoßen. "Es geht hier nicht um die Kontrollfunktion der rechtsprechenden Kammer des Rechnungshofs, sondern allein um die Verwaltungskontrollen, die mittels einer Durchführungsbestimmung dem Land übertragen worden sind", so Landeshauptmann Durnwalder heute. Konkret heißt dies, dass neuerdings die Kontrolle über Gemeinden und landeseigene Betriebe vom Land durchgeführt werden müssen. Dieses übermittelt dem Rechnungshof einen Bericht über die Kontrollen und deren Ergebnisse. "Wenn der Rechnungshof feststellen sollte, dass wir dieser Kontrollpflicht nicht nachkommen oder Formfehler bestehen, dann kann er selbstverständlich eingreifen", so Durnwalder.

Das neueste Vorgehen des Rechnungshofes widerspreche dieser Vorgabe nun allerdings, weshalb die Landesregierung heute beschlossen hat, das Verfassungsgericht mit der Klärung der Zuständigkeitsfrage zu betrauen.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap