News / Archiv

News

Tourismus: Spielraum für Gästebeitrag in Verträgen mit Reiseveranstaltern

Um die Finanzierung des Tourismusmarketings auf neue Beine zu stellen, werden in den kommenden Wochen aller Voraussicht nach ein Gäste- sowie ein Marketingbeitrag eingeführt. Damit ersterer nicht auf den Schultern der Hoteliers lasten bleibt, rät Landesrat Hans Berger, beim Abschluss von längerfristigen Verträgen mit Reiseveranstaltern Spielraum für einen solchen Gästebeitrag vorzusehen.

Grundsätzlich hat sich die Landesregierung auf Vorschlag Bergers bereits dafür ausgesprochen, die Finanzierung der Tourismusorganisationen neu zu gestalten. "Es geht vor allem darum, die Finanzierung auf solidere Beine zu stellen und neue Mittel zu erschließen", so der Landesrat. Sein Vorschlag sieht vor, einerseits einen Marketingbeitrag festzuschreiben, der von allen Betrieben zu entrichten ist, die vom Tourismus profitieren, andererseits auch auf einen Gästebeitrag zu setzen, also eine Abgabe, die der Gast pro Nächtigung zahlt.

Noch handelt es sich hierbei nur um einen Entwurf der Landesregierung, der von der Gesetzgebungskommission des Landtags zwar bereits gutgeheißen, vor seinem Inkrafttreten aber noch vom Landtag verabschiedet werden muss. "Es werden also noch ein paar Wochen vergehen, bis der Landtag das Gesetz verabschiedet und die Landesregierung danach die Anwendungskriterien definiert hat", erklärt Berger. Demnach sei zum jetzigen Zeitpunkt unklar, wie die Modalitäten der Anwendung aussehen würden, wie hoch das Ausmaß von Gäste- und Marketingbeitrag sei und ab wann die beiden neuen Finanzierungsinstrumente zum Einsatz kommen sollten.

Das Problem in dieser Übergangsphase sind nun die Verträge, die Tourismustreibende in diesen Tagen mit Reiseunternehmen abschließen. "Sieht man die Möglichkeit des Gästebeitrags in diesen Verträgen nicht vor, bleibt diese auf den Schultern der Hoteliers lasten", so der Tourismuslandesrat. Damit dies nicht der Fall sei, rät Berger allen Hoteliers, beim Abschluss der Verträge die Möglichkeit eines Gästebeitrags festzuschreiben. "Die Verträge sollten eine Klausel enthalten, die auf den geplanten Gästebeitrag verweist und festschreibt, dass dieser eventuell als Aufschlag verrechnet wird", so der Landesrat. Der Gästebeitrag könne noch nicht exakt quantifiziert werden, werde sich aber aller Voraussicht nach zwischen 0,50 und 2 Euro pro Nächtigung belaufen und alle Gäste über 14 Jahren betreffen. "Die genaue Höhe des Beitrags kann von der Landesregierung erst festgelegt werden, wenn das Gesetz einmal in Kraft tritt", so Berger.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap