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Finanzielle Leistungen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose erhöht

LPA - Die Renten und Zulagen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose werden rückwirkend ab Jänner 2012 angehoben. Dies hat die Landesregierung auf Vorschlag von Soziallandesrat Richard Theiner am gestrigen Montag (12. März) beschlossen.

Demnach beläuft sich die monatliche Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und die Zulage für minderjährige Teilinvaliden auf 422,80 Euro. Das Begleitungsgeld für Zivilinvaliden wurde auf 492,97 Euro monatlich erhöht. Ab April 2012 werden die neu festgelegten Beträge zusammen mit dem Ausgleich für die vorherigen Monate ausbezahlt.

Ebenfalls erhöht wurden die Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Rente zu beziehen. So beträgt die Einkommensgrenze für das Jahr 2011 für Vollinvaliden, Blinde und Gehörlosen 15.627,22 Euro, für Teilinvaliden 4.596,02 Euro.

Die ab 1. Jänner 2012 geltenden Beträge im Überblick:

Finanzielle Leistung

Monatsbetrag

Begleitungsgeld für Zivilinvaliden

€ 492,97

Begleitungsgeld für  Blinde

€ 827,05

Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und Zulage für Minderjährige Teilinvaliden

€ 422,80

Zulage für minderjährige Teilinvaliden

€ 422,80

Sonderzulage für  Blinde

€ 193,26

Ergänzungszulage für Vollblinde

€ 110,77

Ergänzungszulage für Blinde mit Restsehvermögen

€ 79,13

Kommunikationszulage für Gehörlose

€ 245,63

jw

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