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Tollwutpflichtimpfungen von Hunden und Nutztieren: Anmeldefrist Ende April

LPA - Der Landestierärzliche Dienst informiert, dass die Pflichtimpfung für Hunde auch heuer weiter aufrecht bleibt. In zwei Risikogebieten müsen zudem Nutztiere zwecks Alpung oder Weide verpflichtend geimpft werden; die Anmeldung zu dieser Pflichtimpfung muss innerhalb April beim Amtstierarzt erfolgen.

"In den letzten Jahren", unterstreicht dazu Landwirtschaftslandesrat Hans Berger, "wurden zum Glück bedeutende Fortschritte in der Tollwutbekämpfung verzeichnet. Auch wenn der letzte Tollwutfall in Norditalien über ein Jahr zurückliegt, ist das Thema Tollwut noch immer aktuell, und Vorsicht ist geboten. Besonders Kinder sollten dazu angehalten werden, keine fremden Tiere anzufassen, schon gar keine Wildtiere. Wer verendete Tiere auffindet, sollte dies unbedingt und so schnell als möglich bei Förstern oder Amtstierärzten melden, die dafür jederzeit zur Verfügung stehen."

Im Jahr 2010 wurden in Nordostitalien   209 Tollwutfälle verzeichnet. Darunter sind auch die fünf positiven Füchse in Südtirol, in den Gemeinden Abtei und Toblach. Im Jahr 2011 wurde hingegen nur ein einziger Tollwutfall in der Provinz Belluno gemeldet, und zwar am 14. Februar.

Um aber der möglichen Gefahr weiterhin vorzubeugen, wird die Pflichtimpfung für Hunde auf Landesgebiet auch für das laufende Jahr fortgesetzt. Der tierärztliche Dienst des Sanitätsbetriebes nimmt die entsprechenden Impfungen zum von der Landesregierung festgelegten Preis von fünf Euro vor. Es besteht auch die Möglichkeit, sich an die ermächtigten Freiberufstierärzte zu wenden, welche die Impfung zum Marktpreis ausführen.

Die Impfung der Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Schweine, die auf Weiden oder Almen aufgetrieben werden, ist in Südtirol für folgende Risikogebiete verpflichtend: in der Gemeinde Toblach das Gebiet auf der südlichen Seite beginnend vom Talboden des Pustertales (orografisch links der Rienz) bis zur Grenze zur Provinz Belluno und das gesamte Gemeindegebiet von Sexten. Geimpft werden müssen auch Nutztiere, die auf Almen oder Weiden in die Provinz Belluno, in die Trentiner Gemeinden Mezzano, Imer, Fiera di Primiero, Transacqua, Tonadico, Siror, Canal S. Bovo und Sagron Mis sowie in Gebiete der Udineser Gemeinden Forni di Sopra, Sauris, Forni Avoltri und Prato Carnico verbracht werden. Die Pflichtimpfung der Nutztiere erfolgt durch die Amtstierärzte. Laut Beschluss der Landesregierung wird die Tollwutpflichtimpfung der Nutztiere kostenlos durchgeführt. Damit ein ausreichender Impfschutz gewährleistet ist, muss die Impfung rund drei Wochen vor Alpung oder Weide erfolgen. Um diese Impfungen organisieren zu können, ersucht der betriebliche tierärztliche Dienst des Sanitätsbetriebs die betroffenen Tierhalter dringend, sich spätestens bis zum 30. April  zu melden.

Das Formular kann auch von der Homepage des betrieblichen tierärztlichen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebes heruntergeladen werden:

www.asdaa.it/de/krankenhaeuser/bozen/tieraerztlicher-dienst-bz.asp

mac

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